Europawahl

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Internationalistische Liste/MLPD wählen - Briefwahl nutzen

Die in den Wahlgesetzen, auch jetzt für die Europawahl 2024, vorgesehene Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben, erfreut sich immer größerer Beliebtheit.

Von fj

Der Anteil der Briefwähler nimmt von Wahl zu Wahl zu, kann man sich dadurch doch in aller Ruhe zu Hause mit dem Wahlzettel beschäftigen. Wer per Briefwahl wählen will, muss dafür schon länger auch keine Begründung mehr angeben.

Briefwahl – wie geht das?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen oder Bürger der EU mit Wohnsitz in der BRD. Wer an der Europawahl teilnehmen will, muss im Wählerverzeichnis der Stadt/Gemeinde eingetragen sein. Diese Eintragung erkennt man daran, dass man von der Gemeinde eine sog. Wahlbenachrichtigung bekommt. Wer diese nicht bis spätestens 19.05.2024 bekommen hat, sollte sich sofort mit seiner Gemeinde in Verbindung setzen, um sich in Wählerverzeichnis eintragen zu lasse. Deutsche, die im Ausland wohnen, oder Unionsbürger, die in der BRD wählen wollen, müssen bis spätesten 19.05.2024 ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.


Briefwahlunterlagen beantragen: Der Antrag dafür ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Diesen ausfüllen und an die Gemeinde zurückschicken. Die vollständigen Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, roter Wahlbriefumschlag, Merkblatt) werden dann per Post zugeschickt. Man kann die Unterlagen aber auch persönlich im Briefwahllokal der Gemeinde beantragen und in der Regel gleich mitnehmen (Wahlbenachrichtigung dabei haben), schriftlich (auch Telefax), inzwischen meist auch online oder per QR-Code, beantragen. Nur telefonisch geht nicht. Den Antrag so früh wie möglich stellen, spätestens aber bis 7. Juni, 18 Uhr!


Wie wähle ich per Briefwahl? Den Stimmzettel persönlich und unbeobachtet ankreuzen, in den Stimmzettelumschlag stecken und zukleben. Dann die „eidesstattliche Versicherung“ unten auf dem Wahlschein unterschreiben. Stimmzettelumschlag und Wahlschein dann in den roten Wahlbriefumschlag stecken und zukleben.

Wie verschicke ich den roten Wahlbrief?

Die roten Wahlbriefe müssen bis spätestens 09.06.2024, 18 Uhr, bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle eingegangen sein.

 

Bei der Rücksendung per Post (innerhalb der BRD portofrei, aus dem Ausland ausreichend frankieren) aber darauf achten, dass der Wahlbrief möglichst einige Tage vorher in den Postkasten geworfen wird, damit er noch rechtzeitig ankommt.

 

Der Wahlbrief kann notfalls aber auch noch bis Fristablauf persönlich bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.


Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Bundeswahlleiterin (Europawahl 2024, Informationen für Wählende). Konkrete Anträge (Eintragung ins Wählerverzeichnis, Briefwahlunterlagen etc.) müssen aber ausschließlich an die Stadt/Gemeinde eures Hauptwohnsitzes gerichtet werden.