Verbot der AfD

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Höcke wegen SA-Parole verurteilt

Am Mittwoch hat das Landgericht Halle den faschistischen AfD-Politiker wegen der Verwendung „von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ zu 100 Tagessätzen von je 130 Euro verurteilt. Er hatte den SA-Parole „Alles für Deutschland“ bei einer Rede im sachsen-anhaltischen Merseburg im Mai 2021 verwendet.

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Höcke wegen SA-Parole verurteilt
Der Faschist Höcke heuchelt Unwissenheit. (Bild: Steffen Prößdorf; Ausschnitt, Lizenz CC BY-SA 4.0 Deed)

Die SA war die so genannte "Sturm Abteilung" der Hitler-NSDAP, deren Hauptaufgabe die Entfaltung des faschistischen Straßenterrors war. Sobald das Urteil rechtskräftig würde, wäre Höcke damit vorbestraft, da die Schwelle hierfür bei 90 Tagessätzen liegt.

 

Höcke behauptete, sich auf das damalige Programm der AfD für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt bezogen zu haben, das den Titel "Alles für unsere Heimat" hatte – was tatsächlich die Frage aufwirft, warum nicht auch gegen den Landesverband ermittelte wurde und wird.

 

Er leugnete im Prozess hartnäckig, die Parole überhaupt gekannt zu haben; sie sei heutzutage kaum noch bekannt. Zumindest kenne er „niemanden, der das wusste“. Es sei ein „Allerweltsspruch“, auf den die SA „kein Copyright“ habe. Daher sei er ein „politisch Verfolgter“ und der Staatsanwalt ein „Aktivist“.

„Im Brustton der Überzeugung sage ich … Alles für Deutschland!“ (Höcke, 2021)

Das sagt also ein ehemaliger Geschichtslehrer – alle Überschneidungen mit der Geschichte des 3. Reichs sind rein zufällig. Das ist, um Höcke selbst zu zitieren, „nichts anderes als erinnerungspolitische Wende um 180 Grad!“ (17.1.2017, Dresden)

 

Das Gericht nahm ihm diese offensichtlich vorgetäuschte Unkenntnis über die Details seines Lieblingskapitels deutscher Geschichte auch in Anbetracht seines auch ansonsten gut entwickelten faschistischen Sprachschatzes nicht ab und sah es deswegen als erwiesen an, dass er vorsätzlich handelte.

 

Sein Anwalt Ulrich Vosgerau findet das skandalös: Die Formel "in dubio pro reo" ("Im Zweifel für den Angeklagten") sei "auf den Kopf gestellt" worden, so erklärte er auf dem Nachrichtendienst X (ehem. Twitter) am Mittwoch. Das sei so, weil das Gericht ja nicht beweisen könne, was Höcke gewusst habe, oder nicht. Diesen Maßstab wenden Faschisten gerne auf sich an, setzt er doch bequemerweise voraus, dass nur ein geständiger Täter überführt worden sein kann. Und so stellt man sich nicht nur als Opfer da, sondern versucht sich auch hinter Dummheit zu verstecken.

 

Nur am Rande: Vosgerau selbst war ein Teilnehmer des notorischen Faschisten-Treffens von Potsdam im November 2023 und ist von der Lehrverpflichtung befreiter Privatdozent der Universität zu Köln sowie CDU-Mitglied.

 

Zwischenzeitlich wurde Revision eingelegt, zur Not wolle man bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen… Übrigens war auch die Staatsanwaltschaft an einer Revision interessiert, denn die findet das Urteil ungebührlich milde. Der Staatsanwalt hatte zusätzlich zur Geldstrafe eine Haftstrafe von 6 Monaten zur Bewährung auf 2 Jahre gefordert.

 

Der Grad faschistischer Ideologie und Methodik, der in diesem Verfahren am Beispiel des führenden AfD-Funktionärs Höcke wieder einmal offensichtlich wurde, lässt jedenfalls keinen Zweifel an dem Charakter der AfD als Wegbereiterin des Faschismus. Dass kurz zuvor in Münster entschieden wurde, sie dürfe weiterhin als „Verdachtsfall“ bezeichnet werden, hinkt der Wirklichkeit hinterher: Die AfD gehört verboten!