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Vor 67 Jahren: Bundestag beschließt formale Gleichstellung von Mann und Frau

Am 3. Mai 1957 beschloss der deutsche Bundestag das „Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts.“

Von hi

Von nun an durften Frauen das in die Ehe eingebrachte Vermögen selbst verwalten, und sie durften arbeiten gehen, ohne Unterschrift des Ehemannes. Er durfte das Arbeitsverhältnis nicht einfach auflösen. Das war aber daran gebunden, dass sie Haushalt und Familie und was sonst die Ehe an Pflichten der Frau auferlegt, nicht vernachlässigen. Der Jahrestag sollte zum Anlass genommen werden, sich mit der Perspektive der tatsächlichen Befreiung der Frau zu beschäftigen. Diese liegt im Kampf um den echten Sozialismus. In der sozialistischen Gesellschaft werden nicht alle Probleme von heute auf morgen gelöst, denn die rückschrittlichen Traditiionen sitzen tief. Aber der Kampf um die Aufhebung der Familie als Wirtschaftseinheit, um die Befreiung der Frau weisen in die Zukunft der klassenlosen Gesellschaft des Kommunismus.

 

Dazu sagt die Streitschrift "Neue Perspektiven für die Befreiung der Frau" von Stefan Engel und Monika Gärtner-Engel: „Die bürgerliche Ehe bildet zweifellos einen wichtigen Fortschritt gegenüber der patriarchalischen Einzelehe im Feudalismus: erstens dadurch, dass die Ehe ein von beiden Teilen freiwillig eingegangener Vertrag sein muss, der auch beiderseits freiwillig wieder gelöst werden kann; zweitens weil auch während der Ehe beide Teile einander mit gleichen Rechten und Pflichten gegenüberstehen. Die Kritik an der patriarchalischen Einzelehe war wichtiger Bestandteil der bürgerlich-demokratischen Revolution und wurde zu einer bedeutenden Grundlage der bürgerlichen klassischen Literatur und Kunst.

Neue Perspektiven für die Befreiung der Frau - Eine Streitschrift

337 Seiten

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Doch die gesellschaftliche Wirklichkeit wird nicht von formalen Rechten und Pflichten bestimmt, sondern von den ökonomischen Verhältnissen, in denen sie Anwendung finden sollen. Die vollständige rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau in der modernen Familie lässt in Wahrheit nur die Notwendigkeit der wirklichen gesellschaftlichen Gleichstellung grell hervortreten, die im Rahmen der bürgerlichen Familienordnung und der kapitalistischen Gesellschaft unmöglich ist. Vor allem warfen die Jahrhunderte währenden Traditionen und Gewohnheiten der patriarchalischen Familie des Feudalismus noch lange Zeit ihre Schatten in die bürgerliche Gesellschaft. Es dauerte in Deutschland bis in die Zeit nach dem Hitler-Faschismus, bis die bürgerliche Familie ihre feudal-patriarchalische Prägung ablegte. Doch der Einfluss patriarchalischer Denk- und Verhaltensmuster war auch damit noch nicht beseitigt.“ (Seite 43f)

 

Und auf Seite 54-55: „So sollte grundlegenden Forderungen der Arbeiterbewegung durch soziale Zugeständnisse die Spitze genommen werden. Die herrschende Klasse hatte den Wert der bürgerlichen Familienordnung für die Masse der Arbeiter zur Stabilisierung ihrer Machtverhältnisse erkannt. Am 1. Januar 1900 trat das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Kraft mit umfassenden Festschreibungen der bürgerlichen Familienordnung, der noch deutlich patriarchalisch-feudale Züge anhafteten. Danach war die Ehefrau dem Ehemann zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet. Sein Name wurde Familienname. Er entschied in allen Angelegenheiten des ehelichen Lebens; er bestimmte den Wohnort, verwaltete das Vermögen, auch das der Ehefrau; während der Ehe erworbenes Vermögen gehörte ihm allein; er besaß die alleinige »elterliche Gewalt« über die Kinder. Wenn Frauen ein uneheliches Kind zur Welt brachten, wurde ein staatlicher Vormund verordnet. Die Ehefrau war verpflichtet, den Haushalt zu führen und, wenn vom Ehemann gewünscht, in dessen Geschäft zu helfen. Ein Arbeitsverhältnis mit Dritten durfte sie nur mit Zustimmung des Ehemanns eingehen. Selbst die jederzeitige sexuelle Verfügbarkeit für den Ehemann gehörte zu ihren »ehelichen Pflichten«. Erst 1958 wurden diese halbfeudalen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgehoben."