Europawahlkampf der Internationalistischen Liste / MLPD

Europawahlkampf der Internationalistischen Liste / MLPD

Plakatieren: Ablehnung des Völkermords eine Straftat?

Beim Plakatieren für die Europawahl in Witten: Wir hatten gerade das vierte Plakat der Internationalistischen Liste / MLPD zur Europawahl aufgehängt, als ein Polizeiauto neben uns anhält.

Korrespondenz aus Witten
Plakatieren: Ablehnung des Völkermords eine Straftat?
Das Plakat rechts ist laut Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW nicht strafbar und damit erlaubt (rf-grafik)

Zwei junge dienstbeflissene Beamte steigen aus und wollen unsere Personalausweise sehen. Auf die Frage „warum?“ kommt die Antwort: Sie müssten überprüfen, ob es sich hier um „wildes Plakatieren“ handelt und ob das Plakat „Stoppt den Völkermord in Gaza!“ gegen das Gesetz verstoße.

 

Wir klären sie auf: Die Internationalistische Liste / MLPD wurde vom Bundeswahlausschuss zur Europawahl zugelassen und exakt ab heute darf in Witten plakatiert werden. Und wir fragen, wieso es strafbar sein soll, wenn man gegen Völkermord ist, dem in Gaza bereits mehr als 30.000 Menschen, darunter zwei Drittel Frauen und Kinder, zum Opfer gefallen sind? Darauf blieben sie eine Antwort schuldig, meinten nur, sie müssten das dem Staatsschutz in Bochum melden. Sie hätten aber nichts dagegen, wenn wir weiter plakatieren … .

 

Erst später lese ich auf Rote Fahne News den Artikel „Gegen Rechtsentwicklung und Einschränkung der Meinungsfreiheit“ vom 26. April. Hier informiert Rechtsanwalt Frank Jasenski, über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW, dass die Parole „Stoppt den Völkermord!“ nicht strafbar ist. Na also – geht doch!


Hier geht es zu dem Artikel