Briefwechsel
Wider die „abgestufte Chancengleichheit“
Die Rote Fahne Redaktion dokumentiert einen Briefwechsel zwischen der Polizei in Plauen (Vogtland) und Daniel Wiegenstein von der MLPD Magdeburg:
Die Polizei Plauen schrieb an Daniel Wiegenstein bezüglich der Plakatierung zur Europawahl:
„...Wir haben Ihren Antrag auf Plakatierung anlässlich der Europawahl 2024 erhalten.
Durch die Wahlleitung wurde am 11. April festgelegt, dass die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) aufgrund der Anwendung des Prinzips der abgestuften Chancengleichheit im Stadtgebiet Plauen 50 Wahlwerbeträger im Format A1/A0 anbringen darf.
Mit dem Genehmigungsbescheid würden Verwaltungsgebühren in Höhe von ungefähr 40 Euro erhoben werden.
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie dennoch an Ihrem Antrag festhalten.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen“.
Hier die Antwort von Daniel Wiegenstein:
„...Sehr geehrte Damen und Herren, die MLPD hält den Begriff der ‚abgestuften Chancengleichheit‘ für einen Widerspruch in sich. Entweder sind die Chancen gleich, dann ist der Name ‚Chancengleichheit‘ berechtigt, oder eben nicht.
Wir bekommen also weniger Plakate genehmigt als die etablierten Parteien. Nur beim Bezahlen sind wir wieder gleich. Obwohl wir keine staatlichen Gelder erhalten, wie die etablierten Parteien. Da sind wir dann wieder ungleich. Karl Valentin hätte seine Freude daran gehabt.
Aber abgesehen davon, halten wir an unserem Antrag fest, Plakate aufzuhängen. Wir werden also 50 Plakate aufhängen. Bitte senden sie uns die Auflagen zu.
Mit freundlichen Grüßen“.