Pressemitteilung des Freundeskreises Flüchtlingssolidarität in SI

Pressemitteilung des Freundeskreises Flüchtlingssolidarität in SI

Teilerfolg in Ellwangen für bekannten Aktivisten Alassa M.

Am Donnerstag, den 18. April, fand am Landgericht Ellwangen der Berufungsprozess zwischen der Polizei und Alassa M. statt. Der Mediengestalter und Flüchtlingsaktivist wurde im Jahr 2018 bundesweit bekannt, als er in der Erstaufnahme-Einrichtung (LEA) Ellwangen zur Stimme von Hunderten von Flüchtlingen wurde, die damals gegen eine brutale Polizei-Razzia und die begleitende mediale Hetze und Kriminalisierung von Flüchtlingen protestierten und demonstrierten unter dem Motto: "Jetzt reden wir! Wir sind keine Kriminellen!“

Die Berufung von Alassa M. richtete sich gegen seine Verurteilung wegen "Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte". Den habe er angeblich geleistet, als er am 20. Juni 2018 nach Italien abgeschoben wurde. Alassa M. wollte seinen Anwalt anrufen, was ihm verwehrt wurde. Stattdessen wurde er zu Boden gebracht und ihm wurde sein Geldbeutel abgenommen. Seit diesem Vorfall wird gegen ihn prozessiert, da er passiven Widerstand geleistet habe.

 

Dem Prozess ging eine Kundgebung des „Freundeskreises Flüchtlingssolidarität“ mit etwa 30 Teilnehmern voraus. Die Redebeiträge betonten die Brisanz dieses Prozesses angesichts der zunehmenden Verweigerung von Menschenrechten für Menschen auf der Flucht und der politischen Angriffe auf demokratische Rechte und Freiheiten, rassistischen "Remigrations"-Plänen, GEAS, Arbeitsverboten für Flüchtlinge, Bezahlkarten und ähnlichen Schikanen.

 

Im Urteil wurde das Strafmaß von ursprünglich beantragten 140 Tagessätzen auf zehn Tagessätze verkürzt – eine fast nur noch symbolische Strafe und somit ein beachtlicher Teilerfolg! ...

 

Der Richter anerkannte Alassa M.'s gelungene Integration, seine Sprachkenntnisse, seine erfolgreiche Fachausbildung und berufliche Tätigkeit: "Ein vorbildlicher Asylbewerber". Er räumte ein, dass es teils schwere Rechtsbrüche im polizeilichen Handeln und Polizeigewalt grundsätzlich gibt und dass dies streng zu ahnden sei. Auch bei der Abschiebung von Alassa sei es zu Rechtswidrigkeiten gekommen, weil ihm die Herausgabe seines Geldbeutels verweigert wurde. Dennoch sei Alassas Weigerung, sich diesen Rechtswidrigkeiten zu fügen, als passiver Widerstand zu werten, da die verwaltungsrechtliche Beurteilung von der strafrechtlichen zu trennen sei. ...

 

Der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität protestiert gegen das Urteil des Landgerichts Ellwangen und versichert Alassa M. weiterhin seine volle Solidarität! ...