„Stoppt den Völkermord in Gaza!“

„Stoppt den Völkermord in Gaza!“

Gegen Rechtsentwicklung und Einschränkung der Meinungsfreiheit

Im Zusammenhang mit den breiten Protesten gegen den Krieg der israelischen Regierung im Gazastreifen wird aktuell versucht, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung weiter einzuschränken. Verschiedene Versammlungsbehörden haben versucht, die Verwendung einzelner Begriffe wie „Völkermord in Gaza“ auf Versammlungen zu verbieten.

Von Frank Jasenski, Anwaltskanzlei Meister & Partner, Gelsenkirchen
Gegen Rechtsentwicklung und Einschränkung der Meinungsfreiheit
Wichtig fürs Plakatieren im Europawahlkampf: Die Parole "Stoppt den Völkermord in Gaza!" ist nicht verboten (rf-grafik)

Es wurde behauptet, dies erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung oder es wurde die absurde These aufgestellt, dadurch würde der Angriff der islamistisch-faschistischen Terrororganisation „Hamas“ vom 7. Oktober 2023 gebilligt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat dies akzeptiert und die Parole verboten (Beschluss vom 01.12.23).


Angesichts Zehntausender ziviler Opfer und der weltweiten Debatte – auch die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese spricht inzwischen von „völkermörderischer Gewalt gegen das palästinensische Volk“ – ist die bürgerliche Justiz zurückgerudert. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass die Parole „Stoppt den Völkermord“ nicht strafbar ist, und klargestellt: „Es ist fernliegend, eine Parole, die nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt darauf gerichtet ist, dass Israel seine Kampfhandlungen im Gazastreifen beendet, tatsächlich als Billigung der Gewalttaten der Hamas zu verstehen“ (Beschluss vom 02.12.23., Az. 15 B 1323/23).


Dennoch ist Wachsamkeit gegenüber allen Versuchen, die Meinungsfreiheit einzuschränken, gerade jetzt im Europawahlkampf geboten. Wir gehen gegen alle Versuche in die Offensive, die Forderung „Stoppt den Völkermord in Gaza“ zu kriminalisieren oder als Vorwand zu nehmen, ihre Verbreitung zum Beispiel auf Plakaten zu verhindern. Dies muss sofort öffentlich bekannt gemacht und juristische Schritte dagegen müssen eingeleitet werden.
Kontakt: Frank Jasenski, Rechtsanwaltsbüro Meister und Partner, Gelsenkirchen; raemeisterpp@t-online.de