Ellwangen: Berufungsverhandlung von Alassa Mfouapon

Ellwangen: Berufungsverhandlung von Alassa Mfouapon

Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! - aktualisiert 21 Uhr - mit Medienlinks

Heute fand in Ellwangen die Berufungsverhandlung von Alassa Mfouapon gegen seine Verurteilung wegen "Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte" anlässlich seiner Abschiebung am 20. Juni 2018 statt.

Korrespondenz

Die Verhandlung endete mit einem Teilerfolg: Aus ursprünglich 140 Tagessätzen Strafe - vom Staatsanwalt gefordert, gerichtlich verurteilt zu 40, wurden heute 10 Tagessätze. Jedoch zu einem völligen Freispruch, wie beantragt, wollte oder durfte sich das Gericht nicht durchringen. Obwohl, so der Richter, sich wenig findet, das zu Lasten von Alassa Mfouapon sei ... Er würdigte als strafmildernd Alassas überaus erfolgreiche Integration: er sei ein "fast vorbildlicher Asylbewerber."

 

Beeindruckend war das Plädoyer des Rechtsanwaltes Roland Meister, der eindringlich an das Gericht appellierte, rechtswidriges Verhalten der Polizeikräfte nicht zu dulden. Das ist besonders wichtig angesichts der erstarkenden faschistischen Kräfte wie der AfD mit ihren rassistischen "Remigrationsplänen" und der EU-weiten vollständigen Aushöhlung des Rechts auf Asyl.

 

Alassa M. und der Anwalt Roland Meister legten restlos überzeugend dar, dass die Abschiebung ein politisch motivierter Racheakt war dafür, dass Alassa mit hunderten Flüchtlingen in den Wochen zuvor zunächst einer Abschiebung getrotzt hatte, und dann eine auf der Schwäbischen Alb einmalige Demonstration mit Pressekonferenz unter dem Motto: "Jetzt reden wir!" durchgeführt hat. Selbst der Richter musste in der Urteilsbegründung zugeben: warum kommen zu einer solchen Abschiebung ohne normal übliche Ankündigung Beamte aus drei verschiedenen Städten mit zwei Polizisten zum Schutz mit Helmen und Schildern sowie zwei Polizeihundeführern mit Hunden? Das ist keineswegs normal! Doch nach Meinung das Gerichts war dies keine politische Schikane, sondern den Erlebnissen der Beamten in den Wochen zuvor geschuldet.

 

Nicht zuletzt die heutigen schikanösen Eintrittskontrollen, mit hochnotpeinlicher Leibesvisitation eines jeden Besuchers - selbst Schreibzeug und Medikamente sollten draußen bleiben! - sind ein weiteres Beispiel dafür, dass der Polizeiapparat sich Übergriffe herausnimmt, die nicht von der Rechtsprechung gedeckt sind. Der Richter teilte die in früheren Prozessen erkämpfte Rechtsprechung, dass die Polizeirazzia im Mai 2018 in der LEA Ellwangen rechtswidrig war, und dass die Polizei kein Recht hatte, Alassas Portemonnaie bei seiner Abschiebung einzubehalten. Ausdrücklich räumte er auch ein, dass es Polizeigewalt in der Tat gibt und diese streng zu bestrafen sei.

 

Dass Alassa heute dennoch verurteilt wurde - wenn auch am untersten Rand des Strafmaßes - war danach schwierig zu begründen. Das gelang nur mit der paradoxen Begründung: Auch wenn das Vorgehen der Polizei vom Verwaltungsgericht als rechtswidrig eingestuft worden ist, gilt dies unter strafrechtlichen Gesichtspunkten dann nicht, wenn das Vorgehen der Polizei überwiegend rechtsmäßig war und sie mit einem Vollstreckungsauftrag handelte. Deshalb sei im konkret vorliegenden Fall das Verhalten von Alassa Widerstand gewesen, wenn auch im untersten Bereich.

 

In seinem abschließenden Statement würdigte Alassa die Solidarität der Freunde, die ihn beim Prozess begleiteten. Über 30 Prozessbeobachter und -beobachterinnen fanden heute ihren Weg in das beschauliche Ellwangen! Auch Fernsehen, Radio und zwei Tageszeitungen wollten über den "bundesweit bekannt gewordenen Flüchtlingssprecher " berichten. Diese Unterstützung kam auch in Meinungsäußerungen von Passanten zum Ausdruck, die die Kundgebung zu Beginn interessiert.verfolgten.

 

Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus - wir werden weiter berichten.