MLPD Thüringen
Gerichtsprozess: Lisa Gärtner gegen Polizeiinspektion Saalfeld – Für die Verteidigung der Meinungsfreiheit
Die MLPD Thüringen hat unter der Überschrift "Gerichtsprozess: Lisa Gärtner gegen Polizeiinspektion Saalfeld – Für die Verteidigung der Meinungsfreiheit" eine aktuelle Pressemitteilung veröffentlicht, die "Rote Fahne News" hier dokumentiert.
Am 24. April findet um 10 Uhr am Verwaltungsgericht Gera ein bemerkenswerter Prozess im Kampf um demokratische Rechte und Freiheiten statt. Hintergrund des Prozesses ist das Rebellische Musikfestival, das an Pfingsten 2018 in Truckenthal / Südthüringen stattfand. Mit diesem Festival wurde die antifaschistische und internationalistische Kultur in Südthüringen gefördert. Es sollte damals, ausgehend vom Thüringer Innenministerium und vom Bundesinnenministerium, verboten werden. Einige der Unterstützer wurden gar als Gefährder eingestuft.
Dagegen fand in Saalfeld eine Protestkundgebung statt. Diese wurde von Dirk Löther, dem damaligen Leiter der Polizeiinspektion Saalfeld, und seinen Polizeieinheiten massiv behindert. So wurde beispielsweise behauptet, dass in Saalfeld Flugblätter nicht ohne vorherige Genehmigung verteilt werden dürfen. Das ist in Deutschland jedoch ein verbrieftes Grundrecht. Dirk Löther war kein unbeschriebenes Blatt. Mehrfach gingen seine Polizeieinheiten gegen linke und fortschrittliche Kräfte mit aller Härte vor, während sie rechte, faschistoide und faschistische Kräfte verschonten. Im Untersuchungsausschuss zur faschistischen NSU-Terrorzelle zeigte Dirk Löther auffällig viele Erinnerungslücken.
Während die Thüringer Landesregierung sich den Kampf gegen Rechts auf die Fahnen geschrieben hat, wurde in Saalfeld der Kampf gegen Rechts kriminalisiert und Dirk Löther nach dieser Auseinandersetzung sogar noch befördert.
Es geht dabei nicht nur um die nachträgliche Aufarbeitung, sondern um die grundsätzliche Frage, ob es in Deutschland, insbesondere auch in öffentlichen Versammlungen, jederzeit erlaubt ist, Flugblätter zu verteilen, also um die Verteidigung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.
Übrigens wurden alle damaligen Maßnahmen von Polizei und Innenministerien gerichtlich gekippt. Das Festival konnte stattfinden, alle Gefährdereinstufungen mussten zurückgenommen und weitere Kriminalisierungsversuche nachträglich für rechtswidrig erklärt werden. Wir gehen davon aus, dass das auch in diesem Fall so sein wird.
Gerade in Thüringen, wo die AfD danach strebt, Teil der Landesregierung zu werden, ist das eine Frage, die alle fortschrittlichen und demokratischen Menschen angeht.
Das Internationalistische Bündnis, dessen Teil die MLPD ist, führt anlässlich des Prozesses eine Kundgebung durch: 9 Uhr Schloßstraße / Ecke Rudolf-Diesel-Straße. Die demokratische Öffentlichkeit und die Presse sind zu diesem wichtigen Prozess herzlich eingeladen.