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Asbest-Messung bestätigt akute Gefährdung unserer Gesundheit durch Opel! Jetzt müssen die Arbeiter handeln!

„Der Blitz“, gemeinsame Zeitung von Kollegen für Kollegen aller Opel-Werke und Zulieferer in Deutschland, schreibt in einer Extra-Ausgabe für Bochum:

Aus Kollegenzeitung „Der Blitz“

Auch die erneute Messung im ZL2 hat ergeben, dass der Grenzwert für Asbest in unserer Atemluft klar überschritten ist! Beim Messpunkt im Bereich der IVV wurde der Grenzwert diesmal sogar um das Doppelte überschritten! Alle anderen Messpunkte zeigen ebenfalls eine gesundheitsgefährdende Belastung. Bis der Boden komplett saniert wurde, darf im ZL2 nicht mehr oder (wenn überhaupt) nur unter Schutzmaßnahmen und und mit den nötigen Erholzeiten gearbeitet werden. Wenn Opel das nicht sofort umsetzt, müssen wir es selbst erkämpfen.

 

Schon bei der vorletzten Messung wurde eine Asbest-Belastung über dem Grenzwert festgestellt. Statt sofort die Belegschaft zu informieren, wurde von Opel völlig unverantwortlich auf Zeit gespielt! Schon lange sind Kollegen besorgt und wütend, weil sie im ZL2 Asbest einatmen. Bei einer Mitarbeiter-Versammlung vor wenigen Monaten ließ Carsten Porsche auf die Frage nach Asbest einen Angestellten antworten: Der Asbest im ZL2 wäre nicht "lungengängig“. Pure Verdummung, denn: Es gibt keinen Asbest, der nicht lungengängig ist! Wie viel haben wir denn im Werk III, aber auch im Werk I schon jahrelang eingeatmet?

 

Wir müssen uns auf die zu erwartenden Manöver der Geschäftsleitung einstellen. Schon jetzt hören wir die Verharmlosung: „Die Messungen lagen ja vereinzelt über den Grenzwerten“. Tatsache ist: Es gibt keine ungefährliche Asbest-Belastung! Deshalb wurde in den letzten Jahren zum Beispiel bei Schulen unter großem Aufwand der Asbest entfernt. Der weitere Einsatz von Asbest ist völlig verboten.

 

  • Kein Kollege, auch kein Leiharbeiter, darf seinen Arbeitsplatz verlieren!
  • Medizinische Untersuchung aller Kollegen, die im ZL2 arbeiten oder gearbeitet haben, auf Kosten von Stellantis! Haftung aller verantwortlichen Manager!
  • Bei Fällen von Lungen-, Kehlkopf-oder Rippenfellkrebs muss die Geschäftsleitung alle finanziellen Folgen (gegebenenfalls Arbeitsunfähigkeit usw.) einschließlich Schmerzensgeld zahlen!
  • Ob ZL1 oder ZL2, Stammbelegschaft, Neovianer oder Leiharbeiter ziehen an einem Strang: Keine Posis mehr, bis unsere Forderungen erfüllt sind!