Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Meister & Partner

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Jungbergmann gewinnt Prozess gegen K+S

Kritische und polemische Aussagen auf Belegschaftsversammlungen sind kein Kündigungsgrund!

Jungbergmann gewinnt Prozess gegen K+S
40 Prozessbesucherinnen und -besucher stärken Julian Wächter den Rücken (rf-foto)

Die Anwaltskanzlei Meister und Partner teilt mit, dass das Arbeitsgericht Fulda (Aktenzeichen: 4 Ca 377/23) gestern entschieden hat, dass die Kündigung des Jungbergmanns Julian Wächter durch K+S wegen kritischer Aussagen auf einer Belegschaftsversammlung im September 2023 rechtswidrig ist. Es urteilte: Das Arbeits-verhältnis wurde weder durch die außerordentliche, noch die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung aufgelöst. Auch der Antrag der Beklagten, das Arbeitsverhältnis durch das Gericht aufzulösen, wurde abgewiesen. K+S wurde verpflichtet, den Kläger als Bergbautechnologen weiter zu beschäftigen bis zum Ende des Rechtsstreits.

 

Der Anwalt des Klägers, Peter Weispfenning, informiert: „Damit steht fest, wer sich in dieser Auseinandersetzung rechtswidrig verhalten hat: Nicht der Kläger, sondern die Beklagte K+S. Die kritische Äußerung des Klägers auf einer Belegschaftsversammlung zu den Arbeitsbedingungen, zur Arbeitssicherheit, zu Arbeitsplatzabbau, aber auch politische Fragen, wie Kritik an Regierung und AfD mit betrieblichem Bezug sind durch das Recht auf freie Meinungsäußerung (Artikel 5 Grundgesetz) geschützt. Und natürlich haben die Belegschaftsmitglieder auch das Recht, solche Kritiken in deutlicher, auch polemischer Form vorzutragen.

 

Zurückgewiesen wurde auch der Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen kritischer Medienberichte nach der Kündigung, für die die Beklagte ausgerechnet den Kläger verantwortlich machen wollte. Dabei hat sie das kritische Medienecho selbst zu verantworten. Der Kläger wird heute noch seine Arbeitskraft persönlich anbieten und es ist der Beklagten dringend anzuraten, ihn weiter zu beschäftigen und für Rechtsfrieden zu sorgen.“

 

Der Prozess stößt jetzt bereits auf großes Interesse in der Öffentlichkeit. 40 Prozessbesucherinnen und -besucher waren vor Ort und zeigten ihre Solidarität mit dem Kläger, der auch Delegierter der 3. Internationalen Bergarbeiterkonferenz war.

 

Für weitere Auskünfte steht unsere Kanzlei zur Verfügung

 

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