Pressespiegel - aktualisiert am 18.4. um 14 Uhr
Erfolg von Julian Wächter in Presse und Medien breit aufgegriffen
Der Erfolg des Bergmanns Julian Wächter gegen seine Kündigung durch das Bergbaumonopol K+S schlägt Wellen in der regionalen Presse. "Rote Fahne News" aktualisierte den Presse- und Medienspiegel mehrfach.
(Neueste oben)
- Junge Welt: https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/473634.arbeitsbedingungen-unter-tage-bergmann-gewinnt-gegen-k-s.html
- Thüringer Allgemeine: https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/wartburgkreis/article242120644/Bergmann-aus-dem-Wartburgkreis-faehrt-Sieg-gegen-Duengemittelhersteller-ein.html
- HNA aus Kassel am 13. April (Auszüge): Ein Bergmann äußert sich auf einer Belegschaftsversammlung des Kasseler Bergbauunternehmens K+S im September 2023 kritisch. K+S kündigte den Mann – diesen Donnerstag hat das Arbeitsgericht geurteilt, dass die Kündigung rechtswidrig erfolgte, teilt der Gelsenkirchener Anwalt des Bergmanns, Peter Weispfenning, mit. … Die Aussagen seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt gewesen, so Weispfenning weiter. Laut Anwalt wurde K+S vom Gericht verpflichtet, den Kläger als Bergbautechnologen bis zum Ende des Rechtsstreits weiter zu beschäftigen. K+S wollte sich zu dem Verfahren auf Anfrage unserer Zeitung inhaltlich nicht äußern. Laut Rechtsanwalt Weispfenning habe sein Mandant bereits am Donnerstag am Bergwerk seine Arbeitskraft wieder angeboten. Ob K+S dem Urteil nachkomme, wolle er kommende Woche bewerten. Mit der schriftlichen Urteilsbegründung rechnet der Anwalt in den kommenden Wochen.
- Pressemitteilung von Kumpel für AUF: "Voller Erfolg der Solidarität hat Bedeutung für alle Bergarbeiter: Der Bergmann Julian Wächter hat seinen Prozess gegen Kali + Salz (K+S) gewonnen!"
- LTO - wichtigstes und reichweitenstärkstes juristisches Info-Portal; mit Spiegel-Online verknüpft: https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/julian-waechter-bergbautechnologe-k-s-kuendigung-rede-betriebsversammlung-klage-wiedereinstellung-arbg-fulda/
- Südthüringer Zeitung: https://www.insuedthueringen.de/inhalt.prozess-um-kuendigung-bergbauunternehmen-k-s-unterliegt-gegen-fristlos-entlassenen-mitarbeiter.be0289f2-ae48-45fe-8f02-e5ec29eacf09.html (kostenpflichtig, Auszüge hier im Text weiter unten)
- Labournet: https://www.labournet.de/branchen/energie/arbeiter-des-bergbauunternehmens-k-s-in-westthueringen-wird-wegen-kritik-an-arbeitsbedingungen-mit-zustimmung-des-betriebsrats-entlassen/
- Rote Fahne News: Jungbergmann gewinnt Prozess gegen Kali und Salz
- Lokalkompass Bochum: https://www.lokalkompass.de/bochum/c-politik/jungbergmann-gewinnt-prozess_a1946952
- Red Globe (linkes Portal): https://www.redglobe.de/tag/bergleute/
- Newstral („Presseübersicht“ im Internet): https://newstral.com/de/article/de/1252012728/kündigung-nach-redebeitrag-auf-der-belegschaftsversammlung-berg-mann-klagt-erfolg-reich-gegen-k-s
- Twitter: https://twitter.com/lto_de/status/1778764514848026677
- Twitter: https://twitter.com/PWeispfenning/status/1778527159180828829
Auszug Südthüringer Zeitung
… Das Bergbauunternehmen K+S, einer der größten Arbeitgeber in der Region, hat vor dem Arbeitsgericht in Fulda eine vorläufige Niederlage erlitten. Ein Bergbautechnologe, der zuvor in einem Unterbreizbacher Schacht für den Konzern tätig war, hatte gegen seine Kündigung nach einem Vorfall im Oktober vergangenen Jahres geklagt und Recht bekommen. … Die Kammer des Arbeitsgerichts hat nun entschieden, dass das Arbeitsverhältnis wegen der Geschehnisse weder ordentlich noch außerordentlich hätte gekündigt werden dürfen. Das bestätigt eine Gerichtssprecherin am Donnerstag unserer Redaktion. Auch ein Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses, den das Unternehmen später gestellt hat, wurde abgewiesen. K+S muss den Gekündigten mindestens bis zum endgültigen Ende des Verfahrens weiter beschäftigen – es besteht noch die Möglichkeit, Berufung einzulegen, dann würde der Prozess womöglich vor dem Landesarbeitsgericht weitergehen. …
An diesem Mittwoch hat sich jedoch schon vor der Stellungnahme der beiden Streitparteien vor Gericht eine Tendenz abgezeichnet. Die Vorsitzende Richterin erläuterte eingangs, dass man in dem Fall näher am Kläger sei. Die Frage, ob es sich bei dem Redebeitrag um von der Meinungsfreiheit gedeckte Äußerungen oder unsachliche und überzogene Kritik handelt, hatte die Kammer zuvor eingehend beraten. Sie nannte bestimmte Äußerungen des 23-Jährigen zwar „überspitzt und mindestens polemisch“ – dabei ging es vor allem um die Aussage zu Herzinfarkten. Es gebe aber einen „Tatsachenkern“ – vereinfacht gesagt: Es ist, in welcher Form auch immer, etwas dran gewesen an dem Vorwurf. … Somit blieb die Frage der politischen Ansichten des 23-Jährigen in der Kammerverhandlung eher eine Randnotiz – zumal die Richterin vorab betonte, dass diese keine Rolle bei der Urteilsfindung spielen werde. ...
Am Donnerstag, dem Tag nach der Verhandlung, hat sich der Bergbautechnologe nach Aussage seines Anwalts derweil wieder zur Arbeit vor Ort eingefunden – in seinem alten neuen Betrieb.