Dokumentiert von "Civaka Azad"
KON-MED fordert von Bundesregierung Änderung ihrer Türkei-Politik
"Rote Fahne News" dokumentiert Auszüge:
Der kurdische Dachverband KON-MED hat die Bundesregierung mit Blick auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) über mögliche Kriegsverbrechen des türkischen Staates in Nord- und Ostsyrien zu einer Anpassung ihrer Türkei-Politik aufgefordert. „Aus unserer Sicht darf die Politik, insbesondere das Außenministerium, die Feststellungen des Wissenschaftlichen Dienstes nicht ignorieren“, erklärten die Ko-Vorsitzenden Emine Ruken Akça und Kerem Gök in einer Mitteilung. Das Gutachten weise auf wesentliche Problempunkte hin.
Die Türkei hatte im Dezember und Januar mehrtägige Luftoffensiven gegen Nord- und Ostsyrien geflogen und faktisch die komplette Infrastruktur der Region lahmgelegt. Es gab Tote und Verletzte, Millionen Menschen waren von der Versorgung mit Strom, Gas und Trinkwasser abgeschnitten, auch Krankenhäuser wurden angegriffen. Darüber hinaus führten die Angriffe zu einer Steigerung der Aktivitäten der Terrorgruppe IS, insbesondere in Auffanglagern wie Hol und Roj – eine Konsequenz, die sich aus der Schwächung des Antiterrorkampfes der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD) durch die Bedrohung aus dem Nachbarland ergab.
Angriffe auf Zivilpersonen und Einrichtungen wie Krankenhäuser sind – bei Vorliegen von Vorsatz – völkerrechtswidrig, da sie gegen Art. 8 Abs. 2 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) verstoßen. Das besagt die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, die von Gökay Akbulut, Abgeordnete der Linken, angefordert wurde. Trotzdem hatte der NATO-Staat Türkei die zivile Infrastruktur im Dezember nicht zum ersten Mal öffentlich zu legitimen Zielen in Nordostsyrien erklärt und dies mit dem Recht auf Selbstverteidigung begründet. International herrschte trotz angekündigter Kriegsverbrechen weitgehend Schweigen. Auf die Zurückhaltung von Staaten bzw. staatlichen Akteuren im Kontext des NATO-Mitglieds Türkei weist auch der WD hin.