Kommentar

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Streikrecht nicht nur verteidigen – erweitern!

Der Streik der Lokführer hat allen Propagandabemühungen zum Trotz eine breite Sympathie unter der Bevölkerung gefunden.

Von ab

Null Sympathie fanden die Streiks der letzten Wochen dagegen bei Monopolbossen und bürgerlichen Politikern. Die trumpften mit verschiedensten Vorschlägen zur Einschränkung des ohnehin schon sehr eingeschränkten Streikrechts auf: Zwang zur Schlichtung, zur vorherigen Ankündigung usw. Damit werden Streiks zahnlos gemacht.


Vollkommen richtig, dass die die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi dem entgegenhält: „Das ist eine absolute Kampfansage an die Gewerkschaften und wir werden da keinen Millimeter nachgeben.“¹

Das ist gut – und reicht nicht!

Die Abwälzung der Krisenlasten, die angekündigten Massenentlassungen, die existenzbedrohende Entwicklung der begonnenen globalen Umweltkatastrophe und nicht zuletzt die atomare Weltkriegsgefahr fordern die Arbeiterklasse zu aktivem Widerstand heraus. In dieser Situation gewinnt die Forderung und der Kampf um die Durchsetzung eines allseitigen und vollständigen gesetzlichen Streikrechts enorm an Bedeutung. Warum sollen wir uns damit zufrieden geben, nur dann zu streiken, „wenn es um tarifvertraglich regelbare Ziele geht“? Und nur dann, „wenn von einer zuständigen Gewerkschaft zum Streik aufgerufen wird“?

Es geht nicht nur um die Verteidigung des bisherigen Streikrechts, sondern um dessen Erweiterung.

Deshalb konsequent die Forderung nach einem allseitigen und vollständigen gesetzlichen Streikrecht aufstellen und durchsetzen!