EU-Lieferkettengesetz

EU-Lieferkettengesetz

Außer Spesen nichts gewesen!

Nach wiederholten Verhandlungen der Unterhändler der EU-Staaten ist das geplante EU-weite Lieferkettengesetz gescheitert, weil die Mehrheit der europäischen Staaten nicht dafür war. Die Abstimmung im Ministerrat der Europäischen Union wurde vertagt. Wann das Gesetz erneut verhandelt wird, steht noch nicht fest.

Von Ulrich Achenbach, Bochum

Die Tagesschau berichtete am 28. Februar sinngemäß: Das sogenannte Lieferkettengesetz soll große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie außerhalb der EU zum Beispiel von Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Für das geplante Lieferkettengesetz gibt es nach wie vor keine Mehrheit unter den EU-Staaten, eine Neuverhandlung ist fraglich. Die Enthaltung Deutschlands hat maßgeblich zum jetzigen Scheitern des Gesetzes beigetragen. Getreu dem Willen der Konzerne blockierte die FDP die deutsche Zustimmung mit dem Hinweis auf zu viel Bürokratie und der Angst vor der Abwanderung deutscher Unternehmen.


In Deutschland gibt es zwar ein Lieferkettengesetz, das aber erst ab dem 1. Januar 2024 unabhängig vom Umsatz für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern gilt. Das europäische Recht soll bereits für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro gelten. Im Gegensatz zum deutschen Recht macht das europäische Recht Unternehmen in der EU haftbar, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht für menschenwürdige Arbeitsbedingungen in ihren Lieferketten verletzen. Das deutsche Lieferkettengesetz schließt dies aus und erweist sich damit als zahnloser Tiger. Selbst wenn das geplante europäische Lieferkettengesetz Gesetz würde, stellt sich die Frage, wer die Umsetzung kontrolliert bzw. garantiert. Die Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiterinnen und Arbeiter in den Drittländern können nur verbessert werden, wenn sich die Arbeiterklasse und die Partisanen gegen die Unrechtsregime weltweit vernetzen, massenhaft Streiks organisieren und aus der Unterdrückung ausbrechen.