Rechtshilfefonds AZADÎ e.V.
Internationaler Tag der politischen Gefangenen am morgigen 18. März
Auch der diesjährige 18. März als Internationaler Tag der politischen Gefangenen ist Anlass, darauf hinzuweisen, dass Aktivistinnen und Aktivisten der kurdischen Freiheitsbewegung sowie linker türkischer Organisationen nicht nur in der Türkei die Haftanstalten füllen.
Seit 2011 werden auch in Deutschland lebende Kurdinnen und Kurden auf der Grundlage des §129a/b StGB (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) angeklagt, inhaftiert und zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Derzeit befinden sich 11 Kurden in deutschen Gefängnissen.
Dabei beschränkte sich die für die §129b-Verfahren zuständige Bundesanwaltschaft bei der Strafverfolgung nicht auf Personen, die sich in Deutschland aufhalten. Die meisten der neuen Anklagen im letzten Jahr erfolgten gegen Personen, die zuvor auf der Grundlage des europäischen Haftbefehls nach Deutschland ausgeliefert worden waren. Die Auslieferungen erfolgten aus Frankreich, Italien und Zypern. Aktuell ist ein Auslieferungsantrag der deutschen Justiz in Schweden anhängig.
Erst in der letzten Woche erfolgten zwei weitere Verurteilungen gegen in Deutschland lebende politisch aktive Kurden: Sabri Çimen wurde am 13. März vom OLG Koblenz zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Seine Auslieferung aus Frankreich erfolgte im Januar letzten Jahres. Das OLG München verurteilte am Freitag Tahir Köcer zu 2 Jahren und 5 Monaten. Bis Juni 2021 war er Ko-Vorsitzender der bundesweiten Konföderation kurdischer Organisationen KON-MED und damit einer der wichtigsten Repräsentanten der kurdischen Community in Deutschland. Ebenso ist er Mitglied im Kurdistan Nationalkongress (KNK), dem kurdischen Exilparlament.
Dem größten Teil der Angeklagten werden keine individuellen Straftaten vorgeworfen, sondern legale politische Tätigkeit kriminalisiert – wie das Organisieren von Veranstaltung und Demonstrationen. Die Strafbarkeit dieser Tätigkeiten sieht die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe allein dadurch gegeben, dass die Personen angeblich in PKK-Strukturen eingebunden seien. Belegt wird dies in den Prozessen im Wesentlichen durch oft monatelang durchgeführte Telefonüberwachungen und Observationen. ...
Längst ist es überfällig, das seit 30 Jahren in Deutschland bestehende PKK-Verbot ebenso abzuschaffen wie die §§129, 129a und b StGB.