Leserbrief zum Prozess in Meiningen
Zum Artikel "Höcke muss weiterhin als Faschist bezeichnet werden dürfen"
Zum "Rote-Fahne-News"-Artikel vom 7. März zum Prozess in Meinigen - "Höcke muss weiterhin als Faschist bezeichnet werden dürfen"- schrieb ein Leser und Prozessbeobachter einen Leserbrief, den "Rote Fahne News" hier dokumentiert.
Hier der Artikel, auf den sich der Leserbrief bezieht.
In diesem Artikel werden meiner Meinung nach wesentliche wichtige Merkmale nicht herausgearbeitet: Noch nie habe ich erlebt, dass nach der ganz normalen Einlasskontrolle vor Betreten des Gerichts vor der Tür des Verhandlungszimmers eine zusätzliche körperliche Kontrolle gegeben hat - also alle Besucher der Verhandlung mussten wie die Schwerverbrecher Arme und Beine breit machen und wurden abgetastet. Deshalb begann die Verhandlung 10 Minuten später. Von der Bewachung vor und in dem Verhandlungszimmer gar nicht zu reden ...
Dieses Urteil hat die 2. Kammer des Verwaltungsurteils im November 2019 getroffen, dass Höcke als Faschist bezeichnet werden darf - das wurmt diesen wegen der Landtagswahl am 1. September 2024 natürlich. Warum hat Höcke dann aber in den über vier Jahren, seitdem dieses Urteil gilt, weder Strafantrag wegen Verleumdung oder
Schadenersatzansprüche usw. gestellt? Das ist doch die spannende Frage! Das Motiv liegt meiner Meinung nach doch darin, hier antifaschistische Kräfte und Richter einzuschüchtern und damit in Zukunft verhindern zu wollen, dass solche Urteile gefällt werden.
Der Anwalt von Höcke hat deutlich gemacht, dass es nicht nur um die persönlichen Daten der Klägerin geht - also dem Internationalistischen Bündnis und dessen Anwalt - sondern es geht auch darum, dass gegenüber dem Richter, der dieses Urteil gesprochen hat, geprüft wird, ob hier Schadenersatzansprüche gestellt und strafrechtliche
Konsequenzen gezogen werden müssen.
Die Krönung des Ganzen ist dann natürlich, dass der Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes diese Akteneinsicht freigeben will. Das bedeutet, in Kauf zu nehmen dass gegen die eigenen Richter am Verwaltungsgericht Schadenersatzansprüche gestellt werden können.