15 vor Zwölf

15 vor Zwölf

Aufrufe vom DGB in Dortmund und Bochum zum Tag gegen den Rassismus am 21.3.

Am 21. März ist der internationale Tag gegen Rassismus. Inzwischen wird der Aufruf eines Kölner Bündnisses, an diesem Tag eine Viertelstunde zu streiken, Aktionen auf der Straße, in Schulen und Hochschulen durchzuführen, breit aufgegriffen.

Korrespondenz aus Dortmund

So ruft der DGB Bochum in einem Flugblatt dazu auf: „Die Gewerkschaften fordern Euch auf, am 21.3. um 11:45 auf die Straße zu gehen und ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen.“

 

Und in dem Aufruf aus Dortmund heißt es u.a.: „Für eine Viertelstunde bitten wir alle, egal, was sie gerade tun, innezuhalten und ein deutliches Zeichen zu setzen für das unantastbare Recht auf Menschenwürde: In Betrieben, Werkstätten, Büros und Verwaltungen, auf Sportplätzen, in Kultureinrichtungen, in Kitas, Schulen und Hochschulen.“

 

Da den Arbeitern und Angestellten in Deutschland ein politisches Streikrecht verwehrt wird, können die Gewerkschaften nicht direkt zum Streik aufrufen. Der Aufruf „auf die Straße zu gehen“ bzw. „Innezuhalten“ kann ja aber wohl schlecht während der Arbeit gemacht werden. Wer aber sollte die Kolleginnen und Kollegen daran hindern, sich das Recht zu nehmen, gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und die größten Feinde der  Arbeiterklasse, die Faschisten, am 21. März 15 vor zwölf zu streiken?

 

Je mehr sich daran beteiligen, desto wirkungsloser werden die möglicherweise angedrohten Repressalien der Unternehmer!

 

Die Aufrufe können nachgelesen werden: https://dortmund-hellweg.dgb.de und www.gew-bochum.de