PKK-Prozesse
Ali Özel zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt
Das OLG Frankfurt hat den kurdischen Aktivisten Ali Özel am heutigen Freitag wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistan (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. (…)
Köln, 22. März 2024 | Das Verhalten des Angeklagten sei laut Gericht von seiner Biografie her durchaus nachvollziehbar. Außerdem ging der Vorsitzende Richter sowohl im Verlauf der Hauptverhandlung als auch in der mündlichen Urteilsbegründung auf die Situation in Kurdistan ein und fand deutliche Wort gegenüber der Politik des türkischen Staates. Den Kurdinnen und Kurden würde grobes Unrecht getan, die Beteiligung der Türkei an dem Dreifachmord an den kurdischen Aktivistinnen Sakine Cansız, Fidan Doğan und Leyla Şaylemez 2013 in Paris sei naheliegend. Sie setze international geächtete Chemiewaffen gegen die Guerilla ein und habe sich mit dem terroristischen Islamischen Staat eingelassen, außerdem seien die Angriffe in Nordsyrien und im Nordirak zunehmend völkerrechtswidrig.
Ali Özels Verteidiger, Rechtsanwalt Frank Jasenski, erkannte an, dass das Gericht es sich nicht einfach gemacht habe und die Situation der Kurdinnen und Kurden zu erfassen versucht hätte. Es habe allerdings keine Konsequenzen daraus gezogen und statt den Widerstand der Kurdinnen und Kurden als legitimen Befreiungskampf und nachvollziehbare Reaktion zu bewerten, an der herrschenden Rechtsprechung festgehalten und seinen Mandanten schließlich verurteilt.
Der Rechtshilfefonds AZADÎ kritisiert die Verurteilung Ali Özels, die die dritte Verurteilung eines Kurden durch ein deutsches Gericht nach §§ 129a, 129b StGB innerhalb von anderthalb Wochen ist. Sabri Çimen war vom OLG Koblenz am 13. März und Tahir Köçer vom OLG München am 15. März wegen Mitgliedschaft in der PKK verurteilt worden.
Auf diese Weise steht die deutsche Justiz auf der falschen Seite der Geschichte, wenn sie im Sinne des Erdoğan-Regimes die Vorgaben der Bundesregierung exekutiert. (…)