Meiningen

Meiningen

Höcke muss weiterhin als Faschist bezeichnet werden dürfen

Am heutigen 7. März fand vor dem Verwaltungsgericht Meiningen ein wichtiger Prozess statt.

Korrespondenz
Höcke muss weiterhin als Faschist bezeichnet werden dürfen
Bild von der Kundgebung vor Gericht (rf-foto)

Es ging um die Frage, ob der Faschist Björn Höcke Akteneinsicht in das 2019 erstrittene Urteil erhält, wonach er als Faschist bezeichnet werden darf. Kläger war das Internationalistische Bündnis, dessen aktiver Träger die MLPD ist.


Für die antifaschistische Bewegung war das damals ein großer Sieg. Sogar etliche bürgerliche Medien beriefen sich immer wieder darauf, auch international.
Höckes Anwalt beantragte Akteneinsicht, um zu prüfen, "ob Schadensersatzansprüche gestellt und strafrechtliche Konsequenzen gezogen werden müssen", eine vorsichtige Formulierung dafür, dass sich Höcke wohl an den Urhebern des Urteils rächen will. Während der Präsident des Verwaltungsgerichts Meiningen die Akten noch geschwärzt herausgeben wollte, will der Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts die Akten komplett freigeben. Das ist angesichts der zunehmenden Aggressivität der Thüringer Faschisten und der AfD ein großer Skandal. So gab es in den letzten Wochen mehrere Angriffe auf Thüringer Parteibüros, darunter auch auf die Landesgeschäftsstelle der MLPD Thüringen.


Gegen die beantragte Akteneinsicht hat das Internationalistische Bündnis nun heute Klage beim Verwaltungsgericht Meiningen eingereicht.
In der Verhandlung versuchte der Richter die Sache zu einem unpolitischen Verwaltungsakt zu degradieren. Doch was Faschisten von Paragraphen halten, wenn sie an der Macht sind, hat die Geschichte gezeigt.


Anwalt Roland Meister hat daher zu Recht von Anfang an auf den politischen Charakter des Verfahrens hingewiesen und den Schutz der Kläger gefordert.

 

Ein Urteil wird nicht vor dem 8. März erwartet.

 

Bei der Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude, an der bis zu 25 Personen teilnahmen, machten mehrere Redner deutlich, dass es um die grundsätzliche Frage geht, ob das Potsdamer Abkommen endlich umgesetzt und alle faschistischen Organisationen verboten werden. An der Kundgebung nahmen Vertreter des Internationalistischen Bündnisses, der MLPD, der neuen Friedensbewegung und aktive Gewerkschafter teil.


Dieses Urteil geht alle demokratischen Menschen an und wird u.a. von den 4,5 Millionen Menschen, die in den letzten Wochen gegen die faschistische Gefahr auf die Straße gegangen sind, sicher viel beachtet werden. Dieser hohen Verantwortung war sich der Richter im Prozess noch nicht bewusst.