Leserbrief

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Sofortige Streichung des steuerlichen Kinderfreibetrags!

Jede Familie, Normalverdiener, Geringverdiener, Großverdiener, bekommt 2024 pro Kind und Monat 250 Euro Kindergeld, also 3000 Euro im Jahr.

Korrespondenz aus Winterberg

Für Großverdiener ab ca. 140.000 Euro Familieneinkommen gibt es zusätzlich dazu einen Zuschlag. Bei der Steuererklärung werden gut 10.000 Kinderfreibetrag (genauer gesagt: Kinderfreibetrag + Betreuungsfreibetrag) vom den zu versteuernden Einkünften abgezogen. Das sind bei einem Steuersatz von 40 Prozent rund 4000 Euro.


Das bereits erhaltene Kindergeld wird damit verrechnet und damit 1.000 Euro über das Finanzamt zusätzlich ausgezahlt. Begüterte Eltern, die eigentlich gar kein Kindergeld benötigen, erhalten also 1000 Euro mehr als Normalverdiener. In arroganter Weise will Finanzminister Christian Lindner (FDP) („wegen des Inflationsausgleichs“) den steuerlichen Kinderfreibetrag weiter erhöhen und damit das Kindergeld für Gut- und Sehrgut-Verdiener weiter erhöhen.


Der steuerliche Kinderfreibetrag wurde 1999 bzw. 2000 unter Federführung der damaligen Ministerpräsidenten Roland Koch (Hessen) und Wolfgang Clement (NRW) eingeführt. Meines Wissens hat damals der DGB dagegen geklagt. Die Klage wurde aber vom Bundesfinanzhof oder Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen, mit der sinngemäßen Begründung, dass „Kinder von begüterten Eltern höhere Ansprüche als andere Kinder haben“.  Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Steuerfreibeträge auf insgesamt rund 15 Mrd. Euro im Jahr.


In jedem Fall sollte die Forderung „Sofortige Streichung des steuerlichen Kinderfreibetrags!“ aufgestellt werden, auch in Hinblick darauf „die sozialen Fragen höher zu gewichten“.