Berlin

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Skandalöses Verbot einer Versammlung „Stoppt den Flächenbrand in Gaza!“

Mit Bescheid vom 16. Oktober 2023 verbot die Landespolizeidirektion Berlin eine für denselben Tag angemeldete Versammlung des Internationalistischen Bündnisses zu dem Thema „Kein Flächenbrand in Nahost!“ wegen angeblicher „Störung des öffentlichen Friedens“. Die Begründung dafür war abstrus: So verwechselte die Behörde (es sei dahingestellt, ob fahrlässig oder mit Absicht) das „Internationalistische Bündnis“ mit einer Organisation ähnlichen Namens und unterstellte dem Anmelder darüber hinaus, er bzw. der Veranstalter stelle das Existenzrecht Israels in Abrede. Im Kern richtete sich die Verbotsverfügung gegen die MLPD als eine der Trägerorganisationen des Internationalistischen Bündnisses.

Korrespondenz

Schließlich warf die Polizei dem Anmelder noch vor, er habe die Versammlung gerade in Berlin-Neukölln angezeigt, wo viele Personen mit palästinensischen Wurzeln wohnen, was eine angebliche „fehlende Distanz“ deutlich mache. Das bedeutete in der Konsequenz ein faktisches Demonstrationsverbot in Neukölln! Dass die MLPD keine Distanz zum palästinensischen Befreiungskampf hat, ist allerdings unzweifelhaft!

 

Dieser offen rechtswidrige Angriff auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit wurde nicht hingenommen und gegen das Verbot wurde Widerspruch eingelegt. Nachdem die Rechtsanwälte des Internationalistischen Bündnisses nunmehr Akteneinsicht erhalten haben, bestätigt sich, dass es hier im Kern um einen antikommunistischen Angriff auf die MLPD und die mit ihr zusammenarbeitenden Kräfte geht: In einer sogenannten „Gefährdungsprognose“ des Landeskriminalamtes Berlin heißt es, der Anmelder sei „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ Direktkandidat der „MLKP“ (gemeint war offensichtlich die MLPD!) bei der letzten Bundestagswahl gewesen, für das LKA offensichtlich ein „Gefahrenmoment“. Ausdrücklich wird der MLPD ihre Solidarität mit dem palästinensischen Befreiungskampf vorgehalten. Hierzu heißt es: „Auch wenn die MLPD vorgibt, das Existenzrecht Israels anzuerkennen, so spricht die Partei zugleich vom Selbstverteidigungsrecht des palästinensischen Volkes gegen die imperialistische Aggression Israels.“ Das LKA hat offensichtlich noch nichts von der Dialektik zwischen der Anerkennung des Existenzrechts Israels und der Solidarität mit dem palästinensischen Befreiungskampf gehört. Das genügt dem LKA, um zu der Einschätzung zu gelangen: „In der Gesamtbetrachtung ist der Eintritt eines von der Kundgebung ausgehenden schädigenden Ereignisses mit hoher Wahrscheinlichkeit zu rechnen“ (Wiedergabe im Wortlaut). Im Klartext: Wer es wagt, die imperialistische Politik Israels zu kritisieren, ist ein „Gefährder“!

 

Weder das Internationalistische Bündnis noch die MLPD lassen sich ihre Solidarität mit den berechtigten Freiheitskämpfen unterdrückter Völker verbieten. Sie werden im Sinne der Losung „Gib Antikommunismus keine Chance!“ die politische und juristische Auseinandersetzung mit der Landespolizeibehörde Berlin weiterführen.