Antikommunismus

Antikommunismus

„ … ist Ihre Partei von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen worden“

Dass der NPD-Nachfolgepartei „Die Heimat“ vom Bundesverfassungsgericht die staatliche Finanzierung entzogen wurde, ist zu begrüßen.

Von fs

Die gesetzliche Grundlage dieses Urteils hat jedoch vorrangig eine antikommunistische Stoßrichtung. Durch Gesetz vom 22. Juni 2017 wurde Artikel 21 des Grundgesetzes geändert: „Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung (gemeint ist der Kapitalismus, die Red.) zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.“

 

Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang eine Attacke des Finanzamts Bochum-Süd auf die Parteienrechte der MLPD. Ein verstorbener Genosse hatte ihr sein Vermögen vererbt und das Finanzamt verlangte deshalb die Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung. Als die MLPD dies unter Hinweis auf ihre Steuerbefreiung als politische Partei ablehnte, flatterte Mitte Januar 2024 ein Schreiben des Finanzamts ins Haus. Darin hieß es, dass die Steuerbefreiung nicht für Parteien gelte, die von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen seien. "Nach den hier vorliegenden Informationen ist Ihre Partei von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen worden", so das Finanzamt wörtlich. " Weiter schreibt es: "Infolgedessen bitte ich Sie, die angeforderte Erbschaftssteuererklärung einzureichen".


Nachdem das Finanzamt durch anwaltliches Schreiben darauf hingewiesen worden war, dass allein das Bundesverfassungsgericht über einen solchen Ausschluss zu entscheiden hat, ruderte es zwar schnell zurück: „…teile ich Ihnen mit, dass Ihren Ausführungen gefolgt wird. Es wird auf die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung verzichtet.“


Es wäre jedoch falsch, diese groteske Attacke nur als Ausrutscher eines übereifrigen antikommunistischen Sachbearbeiters abzutun. Die Grundgesetzänderung folgt - ebenso wie die Regelung des Parteienverbots - der demagogischen Gleichsetzung von Sozialismus und Faschismus und zielt auf die finanzielle Behinderung fortschrittlicher und revolutionärer Kräfte durch Abschaffung ihrer Steuerbefreiung ab. Damit steht sie im Einklang mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit für fortschrittliche und antifaschistische Organisationen wie der VVN-BdA und dem Frauenverband Courage.¹


Die MLPD macht sich nicht von staatlichen Mitteln abhängig. Sie lehnt die Parteienfinanzierung in Form staatlicher Zuschüsse grundsätzlich ab und finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Anwendung der 2017 beschlossenen Grundgesetzänderung hätte jedoch darüber hinaus die Abschaffung ihrer Steuerbefreiung zur Folge. Spenden wären dann nicht mehr steuerlich absetzbar und würden zudem der Schenkungssteuer unterliegen. Das heißt, der bürgerliche Staat würde sich Gelder einsacken, die von den Werktätigen für eine revolutionäre Politik gespendet wurden.