AfD = arbeiterfeindlich – faschistoid – demagogisch!

AfD = arbeiterfeindlich – faschistoid – demagogisch!

Streikrecht und Tarifverträge im Visier der AfD

Wenn es nach der AfD geht, sollen die ohnehin beschränkten Rechte der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung in Deutschland weiter untergraben werden.

Korrespondenz aus Ostdeutschland

Erstens spricht sich Jürgen Pohl [1], Bundestagsabgeordneter der AfD, im Namen seiner Partei dafür aus, den sogenannten „Tarifvorbehalt § 77 Ziff 3“ im Betriebsverfassungsgesetz zu streichen. Diese Regelung besagt, dass Betriebsräte keine betrieblichen Vereinbarungen zu Dingen abschließen dürfen, die in einem Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise vereinbart werden. Dazu gehören z. B. die Höhe der Entgelte oder die wöchentliche Arbeitszeit. Der „Tarifvorbehalt“ soll verhindern, dass der Betriebsrat  Betriebsvereinbarungen abschließt, die schlechter sind als der vereinbarte Tarifvertrag.

 

Der AfD-Vorschlag wäre somit nicht nur ein Freifahrtschein für die Erpressung von Betriebsräten zu betrieblichen Einzelvereinbarungen, die die Leistungen des Tarifvertrags verschlechtern. Das Ergebnis zöge außerdem faktisch die Auflösung der Flächentarifverträge nach sich! Ganz bewusst richtet die sich selbsternannte „Partei der kleinen Leute“ damit gegen Gewerkschaften als wichtigste Selbstorganisation der Arbeiterklasse!

 

Damit nicht genug. Der saubere Herr Pohl schlägt auch vor, unbefristete Streikmaßnahmen erst zuzulassen, wenn zuvor ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren gescheitert ist und will selbst Warnstreiks erst nach einer 48-stündigen Vorlaufzeit [2] stattfinden lassen! Während die AfD also vor kurzem noch demagogisch „Generalstreik!“ herausposaunte, steht sie tatsächlich dafür, das ohnehin auf Tariffragen kastrierte deutsche Streikrecht weiter auszuhöhlen und sogar Warnstreiks erst nach braver Anmeldung beim Kapitalisten zuzulassen. Arbeiterfeindlich, faschistisch und demagogisch! Ein Grund mehr, für das Verbot der AfD einzutreten.