Der Wortlaut

Der Wortlaut

Was steht im Potsdamer Abkommen?

Wir dokumentieren einen Leserbrief zum "Rote-Fahne-News"-Artikel "Was ist das Potsdamer Abkommen?"

Von Rechtsanwalt Frank Stierlin

Liebe Redaktion, aus Eurem Artikel vom 6. Februar, „Was ist das Potsdamer Abkommen?“, dem verlinkten Artikel aus dem Rote Fahne Magazin 18/2020 und dem Video von Lisa Gärtner erfährt man zwar viel über die Bedeutung und über das Zustandekommen des Potsdamer Abkommens. Wichtig zu wissen ist aber auch, was zum Verbot aller Nazi-Organisationen im Wortlaut drinsteht, warum das bis heute Bestandteil des Grundgesetzes ist und warum ein Verbot faschistischer Organisationen auf dieser Grundlage nie ausgesprochen wurde.

 

In Art. III.A. Abs. 3 des Abkommens heißt es wörtlich: „Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; (...) es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, daß sie in keiner Form wieder auferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen.“ (http://www.documentarchiv.de/in/1945/potsdamer-abkommen.html)

 

Und in Art. 139 des Grundgesetzes steht bis heute, dass „die zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassenen Rechtsvorschriften von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt“ werden, d.h. dass sie nach wie vor gültig sind und Gesetzeskraft haben.

 

Welche hochrangigen reaktionären Juristen im Nachkriegsdeutschland die Anwendung des antifaschistischen Artikels 139 Grundgesetz torpediert und verhindert haben, enthüllt der lesenswerte Artikel von Peter Weispfenning im Rote Fahne Magazin 23/2006.