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Mit Umwegen zur richtigen Rentenhöhe! - 2. Akt

Wer die Rente in Deutschland beantragt, den erwarten verschiedene Fallstricke der Bürokratie. Oft weiß man gar nicht, welche Konsequenzen welches Häkchen (oder sein Fehlen) haben kann. Rote Fahne News dokumentiert den 2. Teil eines Erfahrungsberichts zum Thema "Hochrechnung" aus Ostwestfalen.

Korrespondenz aus Ostwestfalen
Mit Umwegen zur richtigen Rentenhöhe! - 2. Akt
(foto: Pixabay (Alexas_Fotos))

Den „1. Akt“ gibt es hier zu lesen.

 

Am 16.1.24 hatte ich einen neuen Rentenantrag gestellt, wegen Falschberechnung bei der Hochrechnung.

 

Am 9.2.24 erhielt ich nun wieder ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung (DRV): „Sofern Sie weiterhin die Antragsrücknahme und die damit verbundene neue Erstfeststellung (gemeint ist der neue Antrag vom 16.1.2024) der Rente wünschen, wären die bereits an Sie gezahlten Rentenzahlungen zunächst zu erstatten. Die Neuberechnung führt am Ende zum finanziell gleichen Ergebnis wie eine neue Erstfeststellung.“

 

Dieser Brief hat mich nun vollkommen verwirrt. Kommt bei der Neuberechnung oder Erstfeststellung nun die gleiche Rentenhöhe raus ? Kann eigentlich nicht sein, es geht schließlich um einen vierstelligen Betrag.

 

Nach einem Telefonat mit der DRV ist darunter nun folgendes zu verstehen: Entscheide ich mich für die Erstfeststellung (also dem neuen Rentenantrag vom 16.1.24) muss alles wieder auf 0 zurückgefahren werden, deshalb müssen auch bereits an mich gezahlte Renten durch mich zurückerstattet werden. Die Krankenkasse müsste ebenfalls alles zurückfahren!

 

Entscheide ich mich für die Neuberechnung, die natürlich auch zu einer neuen Rentenhöhe führt, müsste ich nichts zurückerstatten, sondern bekäme einen neuen Bescheid + Nachzahlung!

 

Warum nicht gleich so? Das soll noch einer verstehen! Ich finde, das ist fernsehreif und ich werde mich bemühen es einem breiten Publikum über rf-news hinaus bekannt zu machen - Alle Briefe liegen im Original vor!