Stellungnahme

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VDJ kritisiert Anwendung des § 129 b StGB im DHKP-C-Verfahren

Die Prozessbeobachter der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e. V. (VDJ) kritisieren den aktuell in Düsseldorf stattfindenden DHKP-C-Prozess. Insbesondere kritisieren sie die Anwendung des § 129 b StGB, auf den sich die Anklage stützt und die damit verbundene Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz.


Hier kann die Stellungnahme gelesen werden.