Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner
Visaverweigerung für einen Teilnehmer aus Bangladesch war rechtswidrig!
Unter der Überschrift "Verwaltungsgericht Berlin: Visaverweigerung für einen Teilnehmer aus Bangladesch am Gründungskongress der United Front war rechtswidrig!" hat die Gelsenkirchener Anwaltskanzlei Meister & Partner eine aktuelle Pressemitteilung veröffentlicht. "Rote Fahne News" dokumentiert sie.
Im Kampf gegen Visaverweigerungen durch deutsche Auslandsvertretungen im vergangenen Jahr wurde ein wichtiger Erfolg erzielt! Das Verfahren und das Urteil sind von grundsätzlicher Bedeutung, weil es der politisch motivierten Visumsverweigerung der Deutschen Botschaft Dhaka/Bangladesch und des Auswärtigen Amtes für eine Teilnahme am Weltkongress der United Front gegen Krieg, Faschismus und Umweltzerstörung eine deutliche Absage erteilt.
Die Entscheidung setzt darüber hinaus willkürlichen Einschätzungen der deutschen Auslandsvertretungen Grenzen. Das ist besonders auch für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer künftiger internationaler Kongresse in Deutschland wichtig. In einem sog. Anerkenntnisurteil (Az.: VG 4 K 290/23 V) hat das Verwaltungsgericht Berlin am 15. Januar 2024 entschieden: „Es wird festgestellt, dass der Remonstrationsbescheid der Deutschen Botschaft in Dhaka vom 3. September 2023, mit dem die Erteilung eines Schengen-Visums verweigert wurde, rechtswidrig war.“
Die Botschaft hatte im letzten Jahr einem Teilnehmer aus Bangladesch das Visum zur Teilnahme am Gründungskongress der United Front mit der diskreditierenden Begründung verweigert, seine Einreise stelle eine „Gefahr für die internationalen Beziehungen und innere Ordnung der Bundesrepublik Deutschland“ dar. Dies wurde mit der offensichtlichen Falschbehauptung zu rechtfertigen versucht, die „Anschauung des Auftritts auf der Webseite“ (habe) “den Eindruck erweckt, dass durch regelmäßige Veröffentlichung von Beiträgen mit dem Charakter der Rechtfertigung dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine Vorschub geleistet werden soll.“
Der Betroffene und das Konsultativkomitee der United Front nahmen diesen Affront mit absurden wahrheitswidrigen Verleumdungen nicht hin. Am 2. Oktober 2023 wurde eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2023 wies der zuständige Einzelrichter darauf hin, dass „Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Visumsversagung“ (bestehen),“ weil die angeblichen Sicherheitsbedenken nicht tragen dürften“ und legte dem Auswärtigen Amt nahe, die Klage anzuerkennen. Die Anerkenntnis des Auswärtigen Amtes folgte umgehend - offenbar auch, um eine ausführlicher begründete Entscheidung zu vermeiden.
Wir freuen uns mit der United Front und dem Betroffenen über diesen erkämpften Erfolg!
Siehe auch: Hier entsteht etwas Neues, dessen Zeit gekommen ist!