„Rückführungsverbesserungsgesetz“
Neues Abschiebegesetz – und die Heuchelei von Olaf Scholz
Aktuell hat die Bundesregierung das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ – kurz auch Abschiebegesetz genannt - beschlossen. Mehr oder weniger zeitgleich zu den über 1,5 Millionen Menschen umfassenden antifaschistischen Protesten am vergangenen Wochenende.
Alleine der Name offenbart schon eine gewisse perverse Logik. Die Möglichkeiten zur Abschiebungen sollen "verbessert" werden. Dabei gibt es an Abschiebungen von Flüchtlingen, so sie keine Faschisten sind, überhaupt nichts zu verbessern. Sie sind menschenverachtend. Diejenigen Monopolpolitiker, die für das Elend der Flüchtlinge verantwortlich sind, treiben sie zurück ins Elend. Dafür steht das "Rückführungsverbesserungsgesetz".
„Wir müssen endlich im großen Stil diejenigen abschieben, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben“, wer in diesem Satz Originalton von Alice Weidel und AfD-Sprech vermutet – liegt falsch! Das sind die Worte von Bundeskanzler Olaf Scholz in einem Spiegel-Interview (www.spiegel.de, 21.10.23). Bezeichnenderweise wird er von Jürgen Trittin (Grüne) gar nicht für den reaktionären und hetzerischen Inhalt kritisiert wenn dieser sagt: „Scholz verspricht etwas, das absehbar nicht gehalten werden wird“ (zitiert nach Tagesspiegel und RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), 25.10.23).
Während sich Olaf Scholz auf den antifaschistischen Kundgebungen als großer Demokrat, Verteidiger der Humanität und Menschenrechte gibt, betreibt die Ampel-Koalition - eine allseitige Verschärfung, weitere Aushöhlung und Kastrierung des Rechts auf Asyl. Die Merz-CDU forciert die Politik aus der Opposition heraus noch.
Weitere Verschärfung der Asylgesetze
- Menschen, die in Deutschland Asyl beantragt haben, sollen „schneller und effektiver“ abgeschoben werden. Das neue Gesetz sieht dafür vor, die Höchstdauer des sogenannten Ausreisegewahrsams von derzeit zehn auf 28 Tage zu verlängern.Bedeutet: Jemand der Schutz in diesem Land sucht, wird nicht nur wieder abgeschoben, sondern auch noch bis zu 28 Tage eingesperrt. Behörden erhalten dadurch mehr Zeit, eine Abschiebung vorzubereiten.
- Künftig soll eine Abschiebung bei „Ausreisepflichtigen“ in Haft zudem nicht mehr angekündigt, und „über Nacht“ durchgeführt werden können. Bisher gilt eine einmonatige Ankündigungsfrist. Heißt: Während dem Flüchtling bisher zumindest angekündigt worden ist, dass er abgeschoben wird. Steht jetzt auf einmal - für ihn völlig grundlos - mitten in der Nacht Polizei vor seiner Tür und bringt ihn direkt zum Flughafen. Traumatisierung bzw. Retraumatisierung sind damit vorprogrammiert.
- Außerdem soll die Polizei neue Zugriffsrechte bei der Feststellung der Identität von Geflüchteten bekommen. Sie sollen nicht mehr allein Wohnräume der Betroffenen durchsuchen dürfen, sondern auch Nachbarwohnungen in Gemeinschaftsunterkünften betreten können, was bisher nicht erlaubt war. Bedeutet: Ein Polizeieinsatz wie seinerzeit in der Landeserstaufnahmestelle Ellwangen, in dessen Rahmen schwer bewaffnete Polizei sämtliche Türen eintrat und die kompletten Zimmer der Flüchtlinge durchsuchten, wird damit legalisiert.
- Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, sollen weniger Geld bekommen.Heißt: Die Leute werden nicht nur gegen ihren Willen in viel zu kleinen ehemaligen Kasernen oder Turnhallen zusammengepfercht, sondern sie bekommen wegen dieser schlechten Zustände auch noch weniger Geld. Von dem sie sowieso zu wenig haben.
Betroffen von dieser Gesetzgebung sind ca. 251.000 Menschen, die als „abgelehnte und vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber“ abgestempelt werden.
Zu den Fakten
Ende Oktober des letzten Jahres lebten rund 251.000 ausreisepflichtige Geflüchtete in Deutschland. Darunter befanden sich 201.000, die eine Duldung haben. Allerdings waren nur 58 Prozent dieser Ausreisepflichtigen auch abgelehnte Asylbewerber (146.000). Noch deutlicher: Zirka 105.000 ausreisepflichtige Menschen in Deutschland haben nie ein Asylantrag gestellt. Seit 2015 hat es fünf sogenannte Reformen im Bereich der Abschiebungen gegeben, die alle versprochen haben, es würde mehr abgeschoben. Die Zahl der Abschiebungen bewegte sich bis 2020 im Bereich von 20.000 bis 25.000 jährlich. Pandemiebedingt kam es dann zu seinem starken Rückgang auf knapp 11.000. Der Grund dafür, dass die Abschiebungszahlen nicht mehr auf das Niveau von vor der Pandemie gestiegen sind, hat den einfachen Grund, dass die betroffenen Geflüchteten trotz abgelehntem Asylantrag nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden konnten, da ihnen dort schwere Gefahren drohen. (Alle Zahlen: pro Asyl, 19.01.2024)
Kriminalisierung aller Flüchtlinge
In der öffentlichen Diskussion bringen bürgerliche Politiker gern ein, dass die Abschiebung vor allem der Flüchtlinge notwendig sei, die sich strafbar gemacht haben. Normaler weise versteht man unter "Kriminellen" Organisiertes Verbrechen, Menschenhändler oder Kinderschänder. Um was handelt es sich hier? Bei den allermeisten Fällen dreht sich alles um Verstöße und „Straftaten“ gegen "Einreise- und Aufenthaltsverbote“. Zum Beispiel, weil die "Täter" schon mal ausgewiesen wurden. So viel zum "kriminellen Ausländer".
Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in SI
Der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität schreibt zum neuen Gesetz: "Die angekündigten Gesetzesänderungen sollen Abschiebungen erleichtern. Sie sollen nach dem neuen Gesetz ohne jede Ankündigung sofort erfolgen, begleitet von erweiterten Durchsuchungsbefugnissen zur Klärung der Identität von Asylbewerbern. Dies stellt einen klaren Eingriff in die gesetzlich geschützte Privatsphäre dar, öffnet Tür und Tor für willkürliche Maßnahmen und stellt die grundlegenden Menschenrechte in Frage." (Mehr dazu hier.) Recht hat er.
Gesellschaftliche Kritik und Perspektive
Pro Asyl und der Jesuiten-Flüchtlingsdienst kritisieren das Gesetz als eine „Brutalisierung der Abschiebung“. Das stimmt. Das neue Gesetz wird zu mehr Grundrechtsverletzungen und zu einer deutlich brutaleren Abschiebungspraxis führen. Aber die fortschrittliche Kritik darf dabei nicht stehen bleiben. Es ist Aufgabe und Herausforderung der linken, kämpferischen Opposition, das Recht auf Asyl – auch vor dem Hintergrund der Geschichte Deutschlands, als der Hitler-Faschismus Hunderttausende ins Exil getrieben hat – zu verteidigen und einzufordern.
Die MLPD steht in Wort und Tat für ein uneingeschränktes Asylrecht für alle Unterdrückten auf antifaschistischer Grundlage. Zusammen mit den Flüchtlingen gilt es, den antifaschistischen Kampf und den Kampf für eine fortschrittliche Migrationspolitik zu verbinden. Dafür braucht es auch eine Perspektive. Die grundsätzliche Lösung der Weltflüchtlingsfrage und des Kampfs gegen den Faschismus liegt in der revolutionären Befreiung vom imperialistischen Joch und in den vereinigten sozialistischen Staaten der Welt!.
Mehr Infos gibt es in der Broschüre der MLPD "Bürgerliche Flüchtlingspolitik in der Krise". Sie kann hier bestellt werden.