Erfolg gegen antikommunistische Repression

Erfolg gegen antikommunistische Repression

Staatsanwaltschaft Essen lehnt Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Rechtsanwalt Roland Meister ab!

Im Kampf gegen die Unterdrückung fortschrittlicher anwaltlicher Tätigkeit wurde ein wichtiger Erfolg erzielt: Die Staatsanwaltschaft Essen stellte fest, dass es von vornherein nicht einmal einen „Anfangsverdacht“ gegeben habe, Rechtsanwalt Roland Meister könnte sich wegen „Volksverhetzung“ strafbar gemacht haben.

Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Meister & Partner
Staatsanwaltschaft Essen lehnt Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Rechtsanwalt Roland Meister ab!
Roland Meister (rf-foto)

Zum Hintergrund: Im August 2022 leitete die Rechtsanwaltskammer Hamm ein sogenanntes Aufsichtsverfahren gegen Rechtsanwalt Roland Meister ein. Er ist seit mehr als 40 Jahren im Kampf für demokratische Rechte und Freiheiten sowie in politischen Strafverfahren engagiert. Die öffentliche Stiftung „Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora“ (Vorsitzender des Stiftungsrates: Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Thüringer Staatskanzlei, Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff; Partei „Die Linke“) hatte über ihre Rechtsanwälte gegen ihn haltlose Vorwürfe erhoben. Er habe in verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen Versammlungsverboten, die sich gegen die „Stiftung“ und die Stadt Weimar richteten, die „Menschenwürde“ der im sogenannten „Speziallager Nr. 2“ in Buchenwald internierten Faschisten und Kriegsverbrecher in Abrede gestellt. In diesen Verfahren musste die Stiftung empfindliche Niederlagen hinnehmen. Den Klagen des Internationalistischen Bündnisses Thüringen und der MLPD gegen Versammlungsverbote wurde stattgegeben ...

 

Mit diesen Anschuldigungen wurden kritische Positionen zu in der früheren DDR internierten Hitlerfaschisten und Kriegsverbrechern als angebliche "Volksverhetzung" diffamiert. Nach mehr als einem halben Jahr teilte ihm die Rechtsanwaltskammer Hamm am 15.02.2023 ohne jede Begründung mit, es sei "das berufsrechtlich Erforderliche veranlasst worden." Wie sich herausstellte, hatte die Rechtsanwaltskammer den Vorgang an die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm gesandt, da "nach den Angaben des Beschwerdeführers ... der Tatbestand der Volksverhetzung verwirklicht sein (könnte)". Bereits dies war eine nicht zu akzeptierende Diffamierung des Betroffenen!

 

Anstatt dieses unsägliche Verfahren zu beenden, leitete die Generalstaatsanwaltschaft die Sache an die Staatsanwaltschaft Essen weiter. In einer Stellungnahme unserer Kanzlei vom 11.09.2023 zu diesem Vorgang heißt es unter anderem: „Die Äußerung, die von den anwaltschaftlichen Vertretern der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora zum Anlass einer Mitteilung an die Rechtsanwaltskammer angenommen wurde, ist in Wahrnehmung der beruflichen Pflichten meines Mandanten im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung erfolgt. Der ihr zugrunde liegende Sachverhalt begründet bereits keinen Anfangsverdacht einer solchen Straftat. … Nach alledem stellt sich die Aussage meines Mandanten insbesondere in ihrem gesamten Kontext eindeutig als rechtliche Meinungsäußerung in einem verwaltungsrechtlichen Rechtsstreit dar. … Eine weitere Strafverfolgung würde einen verfassungsrechtlich nicht legitimierten Eingriff in die Meinungs- und Berufsausübungsfreiheit meines Mandanten darstellen.“

 

Dem hat sich die Staatsanwaltschaft Essen nun völlig zu Recht angeschlossen. Sie teilte mit Schreiben vom 07.12.2023 mit: „Von der Aufnahme von Ermittlungen … habe ich mangels Anfangsverdachts abgesehen.“ (Az.: 29 Js 328/23).

 

Diese Entscheidung ist juristisch eine Ohrfeige für die Verantwortlichen; sie war längst überfällig und ist ein Erfolg im Kampf gegen den Versuch der antikommunistischen Disziplinierung fortschrittlicher anwaltlicher Tätigkeit! ... Das Aufsichtsverfahren bei der Rechtsanwaltskammer und der Generalstaatsanwaltschaft Hamm muss daher sofort eingestellt werden. Die hierfür Verantwortlichen müssen sich entschuldigen und Rechtsanwalt Meister muss rehabilitiert werden!

 

Für Rückfragen steht Rechtsanwalt Peter Klusmann zur Verfügung.
Anwaltskanzlei Meister & Partner
Tel. 0209 - 3597670

 

Hier die Pressemitteilung ungekürzt