Polizeigewalt bei FFF in Bremen

Polizeigewalt bei FFF in Bremen

Bremen: Polizeivizepräsident hält Fehlverhalten von eingesetzten Polizisten für möglich

Das Vorgehen der Bremer Polizei gegen Wolfgang Lange von der MLPD Bremen bei einer Fridays -for-Future-Aktion löste vielfach Empörung aus und fand auch in den bürgerlichen Massenmedien sein Echo¹. Mitte Dezember erhielt Wolfgang Lange jetzt einen Brief des Bremer Polizeivizepräsidenten Mirko Robbers.

Korrespondenz

Aus dem Brief des Polizeivizepräsidenten

Aus seinen Ausführungen wird deutlich, dass er ein Fehlverhalten der eingesetzten Polizisten für möglich hält, auch wenn er ihre Darstellung nicht ausdrücklich in Zweifel zieht. "Nach dem Eingang Ihrer Eingaben habe ich den Vorgang zunächst recherchiert und die betroffenen Polizist:innen zu dem Sachverhalt befragt. ... Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass ich den genauen Ablauf der Auseinandersetzung vor Ort leider nicht abschließend rekonstruieren kann, da ich nicht dabei war. Gleichwohl stimme ich Ihrer Auffassung zu, dass Parteien und deren Anhänger:innen ein grundrechtlich geschütztes Recht darauf haben, sich an öffentlichen Versammlungen zu beteiligen und nur ausgeschlossen werden können, sofern sie diese gröblich stören.

 

Ich habe Ihre Beschwerde daher zum Anlass genommen, den von Ihnen geschilderten Sachverhalt intern aufzuarbeiten und den für die Durchführung der Versammlung zuständigen Abschnitt hinsichtlich der geltenden Rechtslage zu sensibilisieren. Ich bedaure, dass Ihnen die dargestellten Unannehmlichkeiten entstanden sind. Sollten Sie wider Erwarten eine gleichgelagerte Situation erleben, bitte ich Sie höflich, sich damit erneut an das hiesige Beschwerdemanagement zu wenden, damit Ihren Wahrnehmungen nachgegangen werden kann."

Die Antwort von Wolfgang Lange

Sehr geehrter Herr Robbers, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. Dezember 2023. Sie bestätigen darin das grundrechtlich geschützte Recht, an öffentlichen Versammlungen teilzunehmen, auch als Vertreter einer Partei, sofern man die  Versammlung nicht gröblich stört.


Der Polizeieinsatz gegen mich am 15. September 2023 war daher eine Verletzung meiner grundgesetzlich geschützten Versammlungs- und Meinungsfreiheit und rechtswidrige Freiheitsberaubung. Ich begrüße es, dass Sie die zuständigen Polizeikräfte hinsichtlich der geltenden Rechtslage „sensibilisieren“ wollen.

 

Der Darstellung der Polizeibeamten, die bei besagter Kundgebung gegen mich vorgegangen waren, widerspreche ich aber aufs Entschiedenste. Sie hätten mir „anfangs einen gesonderten Platz innerhalb der Versammlung zugewiesen“, was von mir aber abgelehnt worden sei. Soll das ein Witz sein? Wo, bitte schön, soll denn dieser Platz gewesen sein? Und ich sei „infolgedessen aus der Versammlung begleitet worden“. Die Wahrheit ist, dass ich gegen meinen Willen mit Gewalt vom Marktplatz weggezerrt wurde und in eine Seitenstraße, vor „Starbucks“ verbracht wurde, wo mir angedroht wurde, dass, wenn ich mich auch nur einen Meter Richtung Marktplatz bewege, ich auf die Wache gebracht und in eine Zelle eingesperrt würde.


Wegen dieses rechtswidrigen Verhaltens der eingesetzten zehn Polizistinnen und Polizisten habe ich Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben. Die angekündigte „Sensibilisierung“ reicht hier nicht. Ich fordere eine Bestrafung, zumindest Rüge, dieser Beamten und eine Entschuldigung mir gegenüber.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Lange

 

Hier der Brief des Bremer Polzeivizepräsidenten