Presseinformation
Grup-Yorum-Mitglied İhsan Cibelik tritt in den Hungerstreik
Die Verteidigung im sog. DHKP-C Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer aktuellen Pressemeldung mitgeteilt, dass der an Krebs erkrankte Angeklagte İhsan Cibelik in den Hungerstreik getreten ist.
Mit Beschluss vom 12. Dezember 2023 hat der 7. Strafsenat des OLG Düsseldorf den Antrag auf Haftentlassung abgelehnt und Haftfortdauer angeordnet (Az.: III-7 StS 1/23).
Mit dieser Entscheidung verwehrt der Senat Herrn Cibelik die sofortige Durchführung der Operation, also der Behandlung, die nach wohl unstreitiger medizinischer Meinung einzig eine Chance auf sofortige völlige Heilung von 90 Prozent bietet. Der Senat nimmt dadurch eine Verschlimmerung der Erkrankung billigend in Kauf, indem er die weitere Behandlung von İhsan Cibelik in den Organisationsbereich der Justizvollzugsanstalt (JVA) verschiebt, um „mittelfristig“ einen Operationstermin in einer von der JVA bestimmten Klinik zu organisieren – jener JVA also, die allein zur Durchführung der bereits bei Inhaftierung von Herrn İhsan Cibelik angesetzten Biopsie mehr als 15 Monate gebraucht und damit jegliches Vertrauen verspielt hat.
Die Wahlmöglichkeit des an Krebs erkrankten İhsan Cibelik, welche Therapie er möchte, muss gewährleistet werden und steht höher als die vermeintlichen Haftgründe.
Nur mit einer Haftunterbrechung können für İhsan Cibelik dessen Grundrechte auf Leben und Gesundheit (Art. 2 II Grundgesetz/GG) und seine in Art. 1 I GG garantierte Menschenwürde (sowie die entsprechenden Artikel 1 und 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) verwirklicht werden.
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Die MLPD unterstützt den Kampf für die Freiheit aller politischen Gefangenen. Sie hat sich in der Vergangenheit in anderem Zusammenhang bereits solidarisch, differenziert und kritisch mit der Kampfform des Hungerstreiks auseinandergesetzt: Mehr dazu hier