Klage gegen fristlose Kündigung
Presseecho zur Klage gegen Kali+Salz wegen fristloser Kündigung
Der Kali+Salz-Konzern kündigte einem jungen Bergmann im Schacht Sünna in Unterbreizbach (Wartburgkreis) fristlos wegen eines Redebeitrags auf der Betriebsversammlung. Der Kollege klagte gegen die Kündigung mit Rechtsschutz der Gewerkschaft und solidarischer Unterstützung von Kumpel für AUF.
Rote Fahne News berichtete am 19. November mit einer Pressemitteilung von Kumpel für Auf: Fristlose Kündigung: Die Angst des Bergbaukonzerns Kali und Salz (K+S) vor dem Redebeitrag bei einer Betriebsversammlung.
Mehrere Zeitungen bzw. Online-Portale veröffentlichten Artikel zu der Kündigung und der Klage dagegen.
Der Artikel im Online-Portal "inSüdthüringen.de" ist bis auf einige Sätze leider kostenpflichtig
Die Tageszeitung "junge Welt" schreibt: "Einer der Nutznießer des Ukraine-Krieges ist K + S. Das Bergbauunternehmen profitiert von den Wirtschaftssanktionen gegen seine Konkurrenten Belaruskali und Uralkali, die zusammen ein Drittel der weltweiten Kaliproduktion verantwortlich sind. Die K + S AG, die zehn Prozent des weltweiten Kalis abbaut und verarbeitet, verdoppelte 2022 ihren operativen Gewinn vom Vorjahr auf 2,4 Milliarden Euro. Branchenbeobachter rechnen auch für dieses Jahr mit einem Rekordgewinn. Ein Arbeiter im Werra-Kalirevier in Westthüringen, wo K + S zwei Gruben und eine Fabrik unterhält, stellte den Konzernprofiten die Arbeitsbedingungen in den Schächten gegenüber und versuchte auch politische Zusammenhänge herzustellen. Dafür wurde er gekündigt. Jetzt wird der Fall vor Gericht verhandelt." Hier der komplette Artikel.
In einem Artikel der Südthüringer Zeitung, Lokalteil Bad Salzungen, heißt es u.a.: "Die Vorsitzende Richterin spricht von einem 'spannenden' Fall und macht zugleich klar, dass sie an diesem Tag (dem Gütetermin) keine weitere Einschätzung geben werde. Wenn das Ganze mit allen sich anschließenden Fragen auseinandergenommen werden solle, dann zu einem Kammertermin, dem eine Gerichtsentscheidung folgen kann. Es gehe in dem Fall immerhin um große Themen wie das Spannungsfeld zwischen der Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers und die berechtigte Imagewahrung des Arbeitgebers. 'Es muss natürlich möglich sein, auf Missstände aufmerksam zu machen. Aber in welchem Maß?', fasst die Richterin zusammen. Bei der weiteren Klärung dürfte es also besonders um die Fragen gehen, inwiefern die Äußerungen des Gekündigten der Wahrheit entsprechen ('Völlig unkritisch sind die Inhalte nicht') und ob sie im Rahmen des Vertretbaren waren oder nicht."