Statt Spaltung gemeinsam gegen Regierungspolitik

Statt Spaltung gemeinsam gegen Regierungspolitik

AfD hetzt gegen Asylbewerberleistungen

Im Zusammenhang mit der Diskussion des Haushaltsdesaster der Ampelregierung erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, in einer Pressemitteilung vom 21.November: „In keinem anderen europäischen Land - und damit wohl auch weltweit - erhalten selbst abgelehnte Asylbewerber so hohe Leistungen wie bei uns. Wer solche Anreize setzt, darf sich nicht wundern, wenn sie dann von Migranten aus aller Welt genutzt werden. (...) Die AfD-Fraktion im Bundestag fordert daher einen Stopp des sogenannten Bürgergelds sowie die umgehende Umstellung von Leistungen für Flüchtlinge und Asylbewerber von Geld- auf Sachleistungen.“

Freundeskreis Flüchtlingssolidaritätin SI

Entweder hat Springer von der rechtlichen Situation in Deutschland keine Ahnung oder er betreibt bewusste Demagogie. Asylbewerber haben überhaupt keinen Anspruch auf Bürgergeld. Sie erhalten eine Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, deren Betrag erheblich geringer ist als der des Bürgergeldes. Der Betrag ändert sich erst nach 18 Monaten Aufenthalt in Deutschland. Um als Flüchtling hier Bürgergeld zu bekommen, muss man schon aus der Ukraine kommen.

 

Flüchtlinge, die sich noch im Asylverfahren befinden oder deren Asylantrag abgelehnt wurde, besitzen eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung und erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Dieses Sondergesetz trat mit der Einschränkung des Asylrechts 1993 in Kraft ("Asylkompromiss").

 

Springer erweckt mit seiner  Behauptung den Eindruck, nirgendwo würden Asylbewerber so hohe Leistungen wie bei uns erhalten. Das ist frei erfunden. Während der Regelsatz der Asylbewerberleistung in Deutschland gegenwärtig 410 Euro pro Monat beträgt, sind es in Frankreich etwa 426 Euro, in Österreich 425 Euro. Und warum soll das, wenn es nach AfD geht, nicht auch für abgelehnte Asylbewerber gelten? Sind sie Menschen dritter Klasse?

 

Tatsächlich reichen die Asylbewerberleistungen jetzt schon kaum zum Lebensunterhalt. Im Juli 2012 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass „die geringen Grundleistungen des AsylbLG keinesfalls ausreichend und damit verfassungswidrig sind“. Es urteilte, dass "die Menschenwürde nicht durch die Migrationspolitik relativiert werden darf". Das bedeutet, dass existenzsichernde Sozialleistungen nicht aus politischen Erwägungen gekürzt werden dürfen, um vermeintliche Anreize für die Einreise von Asylsuchenden nach Deutschland zu verringern.

 

Das AsylbLG ist ein diskriminierendes Sondergesetz, das zudem regelmäßig der faschistischen Politik in die Hände spielt. Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen wie Pro-Asyl, Flüchtlingsrat und der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität fordern daher seine Abschaffung und ein einheitliches Existenzminimum für alle, denn es gibt keine Menschen erster, zweiter oder dritter Klasse.

 

Und was soll daran also ein „Anreiz“ sein? Die Kürzung oder Ersetzung durch Sachleistungen wird keinen Flüchtling der Welt davon abhalten, oft unter gefährlichsten Umständen seine Heimat zu verlassen. Die Menschen fliehen vor Krieg und Verfolgung und nicht, weil sie hoffen, in Deutschland Sozialleistungen zu erhalten. Dies belegen sogar Studien der Bundesregierung. Politiker, die heute die Kürzung von Sozialleistungen fordern und beschließen, verstärken also nur die Ausgrenzung und Diskriminierung von Flüchtlingen, die seit einiger Zeit zu Sündenböcken für politisches Versagen in Deutschland geworden sind.

 

Die Demagogie der AfD hat nur den Zweck, Einheimische und Flüchtlinge zu spalten und ihren gemeinsamen Protest und Zusammenhalt gegen die Regierungspolitik zu zersetzen, die jetzt massive Kürzungen der sozialen Errungenschaften plant. Sie lenkt ab von den wahren Hauptprofiteuren der staatlichen Subventionen, den internationalen Monopolen.