Stuttgart
Voller Sieg für Hans Fischer gegen die Kriminalisierung von Umweltkämpfern!
Am 28. November 2023 fand vor dem Amtsgericht Stuttgart ein beachtenswerter Prozess statt. Hans Fischer war für die MLPD Stuttgart-Sindelfingen am 23. Dezember 2022 Anmelder einer Protestkundgebung vor dem Sozial- und Umweltministerium. Protestiert wurde gegen die Verlängerung der Laufzeiten für das Atomkraftwerk Neckarwestheim durch die Landesregierung.
Es ging um einem angeblichen Verstoß gegen die Auflagen der Kundgebung, weil es im Anschluss zu einer spontanen Demonstration um den nahe gelegenen Straßen-Kreisel kam. Wurde so etwas früher als Ordnungswidrigkeit behandelt, erhielt Hans Fischer eine Strafe von 600 Euro! Dagegen legte er Widerspruch ein!
Im Prozess wurde deutlich, dass die Strafe auf der bloßen Behauptung fußte, dass Hans die Kundgebung nicht für beendet erklärt hätte. Der Zeuge war allerdings zu dem Zeitpunkt gar nicht anwesend. Eine weitere Polizeibeamtin, die als Zeugin befragt wurde, saß weiter entfernt im Auto als Objektschützerin der türkischen Botschaft und konnte nach eigenen Aussagen weder die Kundgebung noch deren Beendigung hören. So plädierten der Oberstaatsanwalt und Verteidiger Peter Klusmann einhellig auf Freispruch, dem die Richterin folgte.
Der ganze Prozess war Ausdruck des Versuchs Umweltkämpfer und deren Unterstützer zu kriminalisieren.
- Die Richterin versuchte zunächst, allen offensichtlich fehlenden Beweisen zum Trotz, lediglich das Strafmaß zu senken.
- Minimale Verstöße von vorigen Anmeldungen durch Hans Fischer, wie die Tatsache, dass ein Tisch nicht am ordnungsgemäßen Platz stand, waren akribisch festgehalten und waren ein Motiv, ein Strafverfahren zu eröffnen.
- Für alle Besucher wurden, einer Verfügung der Vorsitzenden vom Vortag folgend, so genannte „Sicherungsmaßnahmen“ angeordnet. Alle mussten ihre Personalausweise kopieren lassen und sich beim Betreten des Gebäudes und nochmal vor dem Gerichtssaal einer Leibesvisitation unterziehen. Polizeibeamten wurde das Tragen von Waffen im Sitzungssaal genehmigt. Entsprechend wurden die ca. 15 Besucherinnen und Besucher, die zur Unterstützung von Hans Fischer zum Prozess kamen, wie potentielle „Gefährder“ behandelt.
- Ausdrücklich sagte der Oberstaatsanwalt, dass dieses Vorgehen in Stuttgart seit dem Widerstand gegen Stuttgart 21, den Aktionen der „Letzten Generation“ und anderen Klimaaktivisten üblich sei.
Empört wurde das von den Besuchern kritisiert und beschlossen, dagegen Beschwerde einzulegen. Der Kampf um Erhalt und Erweiterung bürgerlich-demokratischer Rechte ist ein gemeinsames Anliegen der Umweltbewegung. Daher ist dieser Freispruch von politischer Bedeutung über diesen konkreten Fall hinaus.
Bereits vor der Verhandlung wurde bei einer Solidaritätskundgebung an den Zusammenhang erinnert. Am 21. Dezember 2023 war die FDP vorgeprescht mit der Forderung, über den 15. April 2023 hinaus (den faulen Kompromiss der Grün-Schwarzen Landesregierung) das AKW Neckarwestheim länger laufen zu lassen. Am 22.12. hatte die Regierung Japans eine Restlaufzeitverlängerung von AKWs von 60 Jahren beschlossen. Auf diese provokativen Vorstöße als Teil einer Renaissance der Atomenergie, die mit international verbreiteten Propagandalügen von der angeblich CO2-freien Atomenergie und der „Sicherheit“ der Atomkraftwerke betrieben wird, erfolgte die damalige spontane Protestdemonstration - völlig zu Recht!
Auf die Anklagebank gehören die kriminellen Machenschaften der herrschenden Konzerne und Banken und Regierungen als ihre Dienstleister! Auf die Anklagebank gehört das imperialistische Weltsystem, das die Lebensgrundlagen der Menschheit existentiell gefährdet!