Pressemitteilung der Roten Hilfe
Organisierter Klimaprotest als kriminelle Vereinigung eingestuft – Rote Hilfe fordert Ende der Ermittlungen
Das Landgericht München hat in einer rechtskräftigen Entscheidung der Staatsschutzkammer zu den Durchsuchungen bei der Letzten Generation die Klimaschutzgruppe als kriminelle Vereinigung eingestuft.
Die Beschwerden waren damit bis in letzter Instanz erfolglos, es bleibt nur noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht. Weitere Entscheidungen wegen des Einfrierens der Gelder stehen noch aus. In Strafverfahren tatsächlich abgeurteilt wurden bislang aber nur Nötigungen, z.B. im Straßen- und Flugverkehr.
Der Vorwurf einer Nötigung reicht für umfangreichen Ermittlungen jedoch nicht aus. Deshalb wurde gegen die Letzte Generation der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung erhoben, nach § 129 StGB. So sind weitreichende Ermittlungsbefugnisse gegeben, die jede vermeintliche Vereinigung bereits ersticken sollen, bevor diese im Strafverfahren überhaupt nachgewiesen ist. Der Straftatbestand dient seit je her der politischen Strafjustiz, erst zur Verfolgung gegen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, dann gegen Kommunistinnen und Kommunisten, bei Gründung der BRD gegen Wiederbewaffnungsgegnerinnen und -gegner, gegen Antifaschistinnen, Antifaschisten und im Kampf um Klimaschutz gegen Ökoaktivistinnen und Ökoaktivisten. Anknüpfungspunkt ist das Organisieren an sich. Die Zwecke einer solchen „Vereinigung“ sind durch die Strafverfolgungsbehörden frei interpretierbar, so wie hier der Zweck der Begehung von Straftaten. Seit der letzten Reform des § 129 StGB reichen dafür nun auch alle Delikte mit Mindeststrafmaß von zwei Jahren, also fast alle. Wie praktisch.
Die Frage der Rechtfertigung angesichts des Klimawandels oder auch nur die Berücksichtigung einer Erheblichkeitsschwelle der Straftaten interessierte den Staatsschutz in seiner Entscheidung nicht. Vielmehr käme es darauf an, dass der gesellschaftliche Diskurs "durch illegitime Mittel verletzt wird". Die Gruppe strebe an, sich "gegebenenfalls moralisch überhöhend" über die rechtsstaatliche Ordnung und ihre demokratischen Abläufe zu setzen. Im Verhältnis zu einer Politik, die wirksame Maßnahmen zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens zum Schutz der gesamten Bevölkerung unterlässt, wirkt das natürlich schwer. ...