Asylrecht

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Verschärfung „ohne jede Verhältnismäßigkeit“

Das Bundeskabinett hat das Maßnahmenpaket von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) beschlossen. Darin ist unter anderem vorgesehen, die Höchstdauer des sogenannten Ausreisegewahrsams von derzeit zehn auf 28 Tage zu verlängern. Dies soll verhindern, dass Abzuschiebende vor einer Rückführung untertauchen: Gegenüber Geflüchteten gilt also die Schuldvermutung.

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Verschärfung „ohne jede Verhältnismäßigkeit“
Zäune statt Hilfe, Abschiebehaft statt Freiheit - das haben Flüchtlinge von der Ampel zu erwarten. (Bild: Avinash Patel)

Polizei und Behörden sollen dagegen „mehr Rechte“ erhalten. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl bezeichnete die Verschärfung heute schon vor dem Beschluss als "rechtsstaatlich fragwürdige Verschärfungen". Bundesinnenministerin Faeser wolle "schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte ohne jede Verhältnismäßigkeit". So werde man "dem Rechtspopulismus weiter Vorschub leisten".

 

Die versprochene Entlastung für die Kommunen würde es dagegen überhaupt nicht geben. "Verschärfte Abschiebungsregeln werden kaum dazu führen, dass nennenswert mehr Menschen abgeschoben werden", so die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, Wiebke Judith. "Aber sie führen zu noch mehr Härte und Verletzungen der Grundrechte." Schon jetzt sei "jede zweite Abschiebungshaft rechtswidrig, schon jetzt werden Familien getrennt und Kinder nachts aus dem Schlaf gerissen".

 

Trotzdem bekommen immer noch 71 Prozent der Asylsuchenden Schutz in der Bundesrepublik. Dies beweise, "dass der allergrößte Teil der Menschen, die nach Deutschland kommen und Schutz suchen, sehr gute Asylgründe hat. Deshalb sollte der Fokus auf ihrer Aufnahme und nicht auf Abschiebungen liegen".

 

Die von Innenministerin Faeser neu vorgeschlagenen Maßnahmen greifen unter anderem in die im Grundgesetz garantierten Rechte auf Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung sowie informelle Selbstbestimmung und Privatsphäre ein.