Dokumentiert aus der „taz“
Streit um MLPD-Plakat in Bremen
Die „Tageszeitung" (taz) hat online über das Vorgehen der Polizei gegen Wolfgang Lange von der MLPD Bremen im Rahmen des letzten Fridays-for-Future-Aktionstags berichtet. Die Rote Fahne Redaktion dokumentiert Auszüge:
… Die Klimastreik-Demonstrationen werden von jungen Menschen – Schüler:innen und Studierenden – organisiert. Ältere Erwachsene bilden auf den teils weltweiten Protestmärschen die Minderheit und halten sich im Hintergrund. Deshalb untersagen die Organisator:innen vor Ort in der Regel Parteiflaggen und Abzeichen, ausgenommen der Jugendorganisationen der Parteien. Das verstehen nicht alle Älteren – und so kommt es immer wieder zu Konfliktsituationen, wie zuletzt am 15. September in Bremen.
Er sei von Ordner:innen „mehr oder weniger aggressiv“ aufgefordert worden, sich von der Demonstration zu entfernen oder sein Plakat, auf dem in kleinen Buchstaben MLPD gestanden haben, beschwert sich Wolfgang Lange in einem offenen Brief. Lange ist 1952 geboren und Mitglied der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) seit 1982. Die MLPD hält eisern am sowjetischen Diktator Josef Stalin als Vorbild fest. Lange nimmt für seine Partei in Anspruch, „seit jeher gegen die Zerstörung der Einheit von Mensch und Natur“ zu kämpfen.
Deshalb sei er der Bitte der jugendlichen Ordner:innen selbstverständlich nicht nachgekommen, sagt er der taz. „Warum sollte ich?“ Schließlich seien auch die Flaggen der Grünen Jugend sowie der Jusos, der Jugendorganisation der SPD, gezeigt worden. Wütend macht ihn auch, dass die Ordner:innen die Polizei verständigten, die ihn dann des Platzes verwies.
Er habe sich geweigert zu gehen und auf seinem „grundgesetzlich geschützten Recht der Meinungs- und Versammlungsfreiheit beharrt“ – woraufhin ihn nach seiner Aussage zehn Polizist:innen „packten“ und vom Marktplatz „unter Gewaltanwendung wegschoben und -zogen“. Dort sollen sie ihn fest gehalten haben.
Lange will Entschuldigung
Gegen die Polizei habe er Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Die Bremer Polizei bestätigte deren Eingang, wollte sich aber nicht weiter zum Vorfall äußern. Lange fordert in seinem offenen Brief sowohl von der Polizei als auch von den in die Situation involvierten Ordner:innen eine Entschuldigung. Außerdem verlangt er eine Klarstellung, „dass bei den kommenden FFF- und anderen Demos die Meinungs- und Versammlungsfreiheit respektiert wird“.
Nun ist Lange, juristisch betrachtet, im Recht, wie der Berliner Staatsrechts-Professor Clemens Arzt erläutert. Arzt, dessen Schwerpunkt das Polizei- und Versammlungsrecht ist, weist darauf hin, dass in Bremen, anders als etwa in Berlin und Schleswig-Holstein, immer noch das Versammlungsgesetz des Bundes aus dem Jahr 1953 gelte. Ein eigenes Gesetz will die rot-grün-rote Koalition erst in dieser Legislaturperiode schaffen. ...