Dokumentiert
Neuer § 130 StGB wirkt wie befürchtet – Solidarität mit der MLPD!
Die folgende Solidaritätserklärung hat die Marxistische Organisation Offensiv am 24. April veröffentlicht. Die Rote Fahne Redaktion dokumentiert Auszüge:
Vor wenigen Monaten haben wir in einem längeren Artikel [1] anlässlich der jüngsten Verschärfung des „Volksverhetzungsparagraphen“ (§ 130 StGB) ausdrücklich davor gewarnt, dass diese Maßnahme in Kombination mit der fast zeitgleich im Bundestag beschlossenen Anerkennung der Hungersnot in der Sowjetukraine der frühen 1930er-Jahre („Holodomor“) als Völkermord dazu genutzt werden kann, jede Kritik an der ukrainisch-nationalistischen Deutung dieser Hungerkatastrophe als „geplanter sowjetischer Hunger-Genozid“ zu kriminalisieren und darüber hinaus potenziell jede positive Bezugnahme revolutionärer Marxisten auf die Bolschewiki, die Sowjetunion usw. unter Strafe zu stellen. Jetzt zeigt sich: Wir haben leider Recht behalten!
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat Ende März auf Grundlage des neuen § 130 StGB Ermittlungen gegen die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) eingeleitet, weil diese in einem Artikel aus dem Jahr 2014 (!) die These vom beabsichtigten Genozid im Kontext der Hungerkatastrophe 1932/33 kritisiert hat.
Viele der inhaltlichen Argumentationslinien der MLPD in diesem Artikel teilen wir ausdrücklich nicht. …
Wir stimmen aber mit der MLPD, anderen kommunistischen Organisationen und vor allem mit einer Vielzahl selbst bürgerlicher Historiker [2] darin überein, dass die geradezu verschwörungstheoretische Deutung dieser Hungerkatastrophe als gezielter Völkermord-Plan der sowjetischen Führung in Moskau zur bewussten Ermordung möglichst vieler Ukrainer und zur Auslöschung der ukrainischen Nation historisch nicht belegbar ist. Diese Deutung ist schlicht ein altes Narrativ der ukrainischen extremen Rechten, das mittlerweile in immer mehr Ländern zur offiziellen Regierungsposition wird – deshalb aber nicht wissenschaftlich stichhaltiger oder überzeugender.
Mit dem neuen § 130 StGB und Verfahren wie demjenigen gegen die MLPD soll ein antikommunistisches Geschichtsbild zum juristisch untermauerten Standard in Deutschland werden. Es geht den Urhebern dieses Gesetzes und solcher Verfahren nicht um historische Wahrheit, sondern um eine Generalabrechnung mit jeder Alternative zum herrschenden kapitalistischen System. Wer künftig die Russische Revolution oder die sozialen Errungenschaften der Sowjetunion verteidigt, soll als Anhänger eines „Völkermord-Regimes“ stigmatisiert und zum „Volksverhetzer“ erklärt werden. …