Offener Brief von Wolfgang Lange
Gewalt am FFF-Aktionstag: Was ist hier eigentlich los?
Wolfgang Lange von der MLPD Bremen hat den folgenden Offenen Brief an Fridays for Future (FFF), die Polizei Bremen und die Medien geschickt:
Am 15. September nahm ich an der Demonstration von Fridays for Future in Bremen teil. Ich hielt ein DIN-A-1-Plakat hoch, auf dem stand: „Sozialismus statt Untergang in der globalen Umweltkatastrophe“. Unten links (kleiner) „MLPD“.
Mehrere „Ordner“ versuchten mich – mehr oder weniger aggressiv – dazu zu bewegen, das Plakat oder mich selbst zu entfernen, da sie „beschlossen“ hätten, „keine Parteien“ zuzulassen.
Als ich dem nicht nachkam, holten sie zuerst einen Polizisten, der mir einen Platzverweis aussprach. Als ich auch dem nicht nachkam und auf meinem grundgesetzlich geschützten Recht der Meinungs- und Versammlungsfreiheit beharrte, holte er immer mehr Verstärkung. Zwei große Mannschaftswagen und zwei kleinere Polizeiwagen fuhren auf. Mit zehn Polizistinnen und Polizisten wurde ich gepackt und vom Marktplatz unter Gewaltanwendung weggeschoben und -gezogen. In einer Seitenstraße wurde ich umringt und mir wurde angedroht, wenn ich mich nur einen Meter in Richtung Marktplatz bewege, würde ich zwangsweise zur Wache verbracht und dort in eine Zelle gesperrt.
Ich habe gegen die Beamten inzwischen Dienstaufsichtsbeschwerde wegen widerrechtlicher Freiheitsberaubung und Verstoß gegen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit gestellt.
Was ist hier eigentlich los?
Das eine ist die rechtliche Seite. Die Polizei hat klar gegen geltendes Recht verstoßen. An öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel entsprechend Artikel 8, Grundgesetz, hat jeder das Recht, teilzunehmen. Die Anmelder oder Versammlungsleiter haben nicht das Recht, bestimmte Personengruppen oder Parteien auszuschließen. Durch das Zeigen "symbolträchtiger Gegenstände wie einer Fahne wird von der Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht" (BVG, Beschluss vom 29.03.2002, NVwZ 2002, 1467).
"Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit schützt auch nicht nur solche Teilnehmer vor staatlichen Eingriffen, die die Ziele der Versammlung oder die dort vertretenen Meinungen billigen, sondern kommt ebenso denjenigen zugute, die ihnen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen und dies in der Versammlung zum Ausdruck bringen." (BVerfGE 84, 203, 209, 1 BvR 772/90) ...
Das andere ist die politische Seite. Was können die selbsternannten „Versammlungsleiter“ von Fridays for Future gegen o.g. Plakat haben?