Fall Banu Büyükavci schlägt Wellen

Fall Banu Büyükavci schlägt Wellen

Briefwechsel mit den „Nürnberger Nachrichten“

Der Fall der in den Münchner Kommunistenprozessen verurteilten Ärztin Banu Büyükavci, die nun vom Landesamt für Asyl und Rückführung ausgewiesen wird, schlägt auch in den regionalen Medien Wellen:

Von Rote Fahne Redaktion

Unter der Überschrift „Ungerechte Ausweisung – Banu Büyükavci soll Deutschland verlassen“ schreibt Redakteur Marco Puschner in den Nürnberger Nachrichten folgenden Kommentar:

Von Kirchenvertretern über ärztliche Standesorganisationen bis hin zu autonomen Kreisen – im Jahr 2021 standen monatelang Menschen bei Mahnwachen Seite an Seite, die sich sonst vielleicht nicht allzu viel zu sagen haben.

 

Der Fall Banu Büyükavci hat die Bürger emotionalisiert. Weil es für viele nicht zu verstehen war, dass eine bestens integrierte Ärztin aus Deutschland vor der Ausweisung steht, weil sie einer Partei angehören soll, die in Deutschland gar nicht verboten ist – die aber von der Türkei als terroristisch eingestuft wird. Ansonsten liegt nichts gegen Büyükavci vor.

 

Zwei weitere Jahre sind seither vergangen, in denen sich die Ärzte nichts zuschulden kommen ließ. Trotzdem soll sie nun gehen, das Landesamt für Asyl und Rückführung hat dies entschieden.

 

Man mag die politische Einstellung der Kommunistin nicht teilen, kann sie für wirr und falsch halten – aber diese Gesinnung begründet keine Ausweisung. Mit der sogenannten Verfolgungsermächtigung, die des Bundesjustizministerium 2002 erlassen hat, machte man sich zum Handlanger des Autokraten Erdoğan. Die Ausweisung ist falsch und ungerecht.

Als Reaktion darauf schrieb ein Leser aus Erlangen an die Nürnberger Nachrichten:

… Ich stimme Ihrer Auffassung zu, dass es sich um eine ungerechte Ausweisung handelt. Grund dafür ist eine Anklage der türkischen Justiz (des Staats) wegen terroristischer Aktivitäten. Für die ist allerdings jede Opposition terroristisch. Obwohl sie selbst Staatsterrorismus betreibt.

 

Hinzu kommt die Verfolgungsermächtigung des Bundesjustizministeriums. Das deckt eine reale Kollaboration mit dem türkischen Staat auf. Es handelt sich hier um ein Gesinnungsurteil.

 

Sie schreiben: „Man mag die Gesinnung wirr und falsch halten“. Eine sozialistische und kommunistische Gesinnung ist weder wirr noch falsch. Schon Friedrich Engels hat die Schrift: „Die Entwicklung des Sozialismus von der Utopie zur Wissenschaft“ geschrieben. Das Problem ist die Entwicklung von ehemals sozialistischen Staaten wie Russland (UdSSR) und China zu imperialistischen Ländern. Dafür kann aber der Sozialismus nichts.

 

Wirr und falsch ist vielmehr, was Kapitalismus und Imperialismus jeden Tag produzieren.

Viele Grüße aus Erlangen.

Marco Puschner von den Nürnberger Nachrichten antwortete folgendes darauf:

Sehr geehrter Herr …, herzlichen Dank für Ihre Mail. Mit meinem Satz „man mag…“ wollte ich Büyükavcis Gesinnung gar nicht verurteilen, ich meinte lediglich, dass man diese im Sinne der Meinungsfreiheit kritisieren und für falsch halten darf, das bleibt jedem unbenommen. Aber eine kommunistische oder sozialistische Weltanschauung darf kein Grund für eine Ausweisung sein.

Nochmals besten Dank und viele Grüße … .