Nürnberg

Nürnberg

Rote Hilfe e.V. protestiert gegen Ausweisungsbescheid für Banu Büyükavci

Die Nürnberger Psychiaterin und politische Aktivistin Banu Büyükavci wurde im Juli 2020 wegen der „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung" nach dem Gesinnungsparagrafen 129b StGb verurteilt.

Pressemitteilung

Über drei Jahre nach Ende des sich über Jahre hinziehenden Münchner Kommunistenprozesses gegen Mitglieder der TKP/ML droht Banu Büyükavci erneut die Ausweisung, welche vom „Landesamt für Asyl und Rückführungen" (LfAR) erteilt wurde. Der erste Versuch vor zwei Jahren konnte durch eine große Öffentlichkeitkampagne verhindert werden.

 

Banu Büyükavci hat nun gegen den skandalösen Ausweisungsbescheid Klage eingereicht. Dennoch weiß sie, wie mühsam der Kampf sein wird. Es ist möglich, dass die institutionelle Verfolgung niemals ein Ende nimmt und immer wieder ihr Bleiberecht infrage gestellt wird, weil es in der Hand deutscher Behörden liegt. Würde sie politisches Asyl in der BRD beantragen, bestünde die Gefahr, dass die Drangsalierungen durch die bundesdeutsche Verwaltung fortgesetzt werden und ihre Rechte immer wieder mit Füßen getreten werden, um das Verhältnis der BRD zum Erdogan-Regime politisch nicht zu gefährden. Entsprechende Befürchtungen teilte sie auf einer Veranstaltung in Nürnberg, wo sie das Buch „Meine Zelle war ein großer Garten - Der Fall der türkischen Ärztin und Kommunistin Banu Büyükavci" vorstellte.

 

Zu der Repression über das Aufenthaltsrecht erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.: „Wir verurteilen diesen neuerlichen Versuch, die Genossin Banu Büyükavci auszuweisen. Hier soll ein weiteres Mal das Erdogan-Regime und seine Verfolgungspolitik gegen die linke Exilpolitik unterstützt werden. Die Behörden lassen nichts unversucht, um eine oppositionelle Stimme los zu werden. Der Genossin wurden und werden keine sogenannten Straftaten zur Last gelegt. Ihr angebliches Verbrechen ist, Kommunistin zu sein und gegen das zunehmend faschistoide Regime in der Türkei zu arbeiten. Doch dies ist legitim und notwendig.

 

Unsere Solidarität gilt Banu und allen anderen Verurteilten im TKP/ML Prozess, denen zum Teil weitere Haft droht, nachdem der BGH die Revision verworfen hat. Gemeinsam mit der Kampagne #BanuMussBleiben rufen wir alle fortschrittlichen und linken Organisationen und Initiativen auf, öffentlich gegen diese Maßnahme der Klassenjustiz Stellung zu beziehen und sich solidarisch zu zeigen. Banu muss bleiben."

 

Das Rote Hilfe Presse-Team

 

Siehe auch Rote-Fahne-News-Artikel zu den Urteilen im "Münchner Kommunistenprozess": Gesinnungsprozess endet mit Skandalurteilen - Absicht eines Schauprozesses vereitelt