Twitter-Berufungen sind gescheitert
Twitter kapituliert – voller Sieg für die MLPD vor dem Oberlandesgericht Hamburg
Am 29.08.2023 fanden vor dem Oberlandesgericht Hamburg zwei Verhandlungstermine über die Berufungen des Messenger-Dienstes „Twitter“ (jetzt „X“) gegen zwei Urteile des Landgerichts Hamburg statt.
Dabei ging es um ein einstweiliges Verfügungsverfahren und ein sogenanntes Hauptsacheverfahren. Das Landgericht Hamburg hatte Twitter untersagt, pseudosatirische „Fake-Accounts“ einer angeblichen „Marktradikal-libertären Partei Deutschlands“ zugänglich zu machen, die das Kürzel MLPD verwendet und damit gezielt antikommunistische Verwirrung stiftet (rf-news berichtete).
Vor dem Gericht gab es vorab eine kleine Kundgebung mit Musikbeiträgen und Kurzreden, an der sich auch eine Gastfrau aus Peru beteiligte. Sie fand es sehr interessant, wie hier gegen den Antikommunismus Stellung bezogen wurde. In den anschließenden Verhandlungsterminen machte die Vorsitzende Richterin deutlich, dass sie den Standpunkt der MLPD teilt und auch aus der Sicht des Senats Unterlassungsansprüche wegen Verletzung des Namensrechts der MLPD besteht.
Daraufhin nahmen die „Twitter“-Anwälte die Berufungen am 30.8. zurück! Am 1.9. gaben sie gegenüber den Rechtsanwälten der MLPD außerdem die Erklärung ab, dass sie „die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 16.03.2021 (Az. 324 O 44/21) als endgültige und zwischen den Parteien materiell-rechtlich verbindliche Regelung“ anerkennen. Offensichtlich wollte Twitter eine negative Entscheidung des Oberlandesgerichts vermeiden, die eine Signalwirkung für ähnliche Fälle gehabt hätte. Aber auch so hat es eine Signalwirkung!
Das ist ein Erfolg im Kampf gegen antikommunistische Verwirrspiele der Betreiber der „Fake-acoounts“ und Elon Musk.