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Politischer Mammutprozess von Sami Baydar mit vollem Erfolg beendet!

Am 5. September begann vor dem Amtsgericht Augsburg der Prozess gegen den 32-jährigen Suryoye-Aktivisten Sami Grigo Baydar.

Korrespondenz
Politischer Mammutprozess von Sami Baydar mit vollem Erfolg beendet!
Sami Baydar (mit Victory-Zeichen) und sein Anwalt umgeben von Unterstützerinnen und Unterstüzern vor dem Gericht (foto:privat)

Sami Baydar ist seit Jahren Repressionen durch bayerische und bundesdeutsche Behörden ausgesetzt. (Mehr dazu hier)

 

Fünf Jahre und fünf Monate dauerten die Ermittlungen von Staatsschutz, Verfassungsschutz, LKA und BKA. Mit einer über zweitausend Seiten umfassenden Ermittlungsakte wurde versucht, Sami Baydar nach §129 a,b StGB („Unterstützung einer kriminellen und terroristischen Vereinigung“) vor Gericht zu bringen.

 

Die Bundesanwaltschaft lehnte dies mit der Begründung ab, dass Sympathiebekundungen nicht unter die Kategorie §129 a,b StGB fallen und somit das Ermittlungsverfahren gegen Sami Baydar nicht zu einem förmlichen Ermittlungsverfahren wird.

 

Die Staatsanwaltschaft Augsburg stellte daraufhin fast 300 Verfahren wegen „Vergehen nach dem Vereinsgesetz mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ gegen Sami Baydar ein.

 

Sami Baydar legte zusammen mit seinem Anwalt Mathes Breuer gegen die von der Staatsanwaltschaft noch erhobenen Vorwürfe Widerspruch ein. Daraufhin kam es am 5. September zum Prozess.

 

Sami Baydar wurde solidarisch von mehr als 15 Personen begleitet, die überwiegend Vertreter verschiedener linker Organisationen waren. Darunter waren der Volksrat der Suryoye in Europa, die Volksfront in Europa (aus Berlin und Nürnberg), die DKP Augsburg, das Offene Antifaschistische Treffen Augsburg und die Komintern Augsburg.

 

Gleich zu Beginn des Prozesses wurde ein Rechtsgespräch mit dem Gericht beantragt, das Rechtsanwalt Mathes Breuer auch gewährt wurde. Darin wurde erörtert, dass die Thematik der SGB-Fahne bereits seit Jahren durch alle Instanzen (Bundesverfassungsgericht) diskutiert wurde und nun das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) ansteht.

 

Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass das letzte Wort nicht in Augsburg, sondern in Straßburg gesprochen wird.

 

Das ausführliche Gespräch führte zu einer Einigung zwischen den Parteien und zu einer Geldstrafe für Sami Baydar in Höhe von 1.350 Euro, aufgeteilt in 90 Tagessätze, bei deren Zahlung alle anhängigen Verfahren vollständig eingestellt werden.