Gedenkstätte KZ Buchenwald
Hausverbot für Anatole Braungart im Eilverfahren aufgehoben!
Am 29. August hat das Verwaltungsgericht Weimar in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren das Hausverbot der Stiftung Buchenwald gegen Anatole Braungart außer Kraft gesetzt (Aktenzeichen: 8 E 1294/23 We).
Von Rechtsanwaltskanzlei Meister & Partner
Die Stiftung hatte es verhängt, nur weil er bei einer Gedenkveranstaltung zum Jahrestag der Befreiung des KZ Buchenwald am 16. April eine MLPD-Fahne getragen hatte! Das ist ein voller Erfolg gegen die antikommunistische Ausrichtung der Gedenkstätte.
Weitere Fragen, wie etwa die Rechtmäßigkeit der „Hausordnung“ der Gedenkstätte und des darin aufgestellten Fahnenverbots, sollen in einem Hauptsacheverfahren vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht geklärt werden.