17. Juni

17. Juni

Kritik an der Bezeichnung "Volksaufstand"

Der Rote-Fahne-News-Artikel "Geschichtsklitterung – oder lehrreiche Aufarbeitung für die Zukunft im echten Sozialismus?" vom 18. Juni trug anfänglich die Unterüberschrift "Volksaufstand". Nach einem Leserhinweis korrigierte die Redaktion dies in "Arbeiterproteste".

Hier der Artikel Geschichtsklitterung – oder lehrreiche Aufarbeitung für die Zukunft im echten Sozialismus. Auf die ursprüngliche Stichzeile bezieht sich der kritische Leserbrief von Dieter Ilius, den "Rote Fahne News" hier dokumentiert:

 

Ich halte die Qualifizierung "Volksaufstand" nicht für richtig. Es waren am 16. und 17. Juni berechtigte Arbeiterproteste. Im Laufe des 17. Juni durchdrangen sich diese mit einer massiven Einflussnahme des Westens, wodurch sich der Charakter veränderte. Ich kannte selbst noch einen inzwischen verstorbenen Bauarbeiter, der am 16. und 17. Juni in Ostberlin am Streik und der Demonstration auf der Stalin-Allee teilgenommen hat und in den 1990er Jahren Mitglied der MLPD wurde. Der Protest der Bauarbeiter war kein Aufstand, sondern ein berechtigter Protest. In der DDR streikten am 16. und 17. Juni an über 270 Orten einige hunderttausende Arbeiter. Die bürgerliche Propaganda bezeichnet dies aus durchsichtigen antikommunistischen Motiven seit Jahrzehnten als Arbeiter- und Volksaufstand gegen den Sozialismus. Die Revisionisten der DKP sprechen dagegen wie die damalige SED-Führung unter Walter Ulbricht von einem „faschistischen Putschversuch“.

 

Ist die Einschätzung und Qualifizierung der berechtigten Arbeiterproteste als „Volksaufstand“ in dem Artikel nicht eine Anpassung an eine Begrifflichkeit der bürgerlichen Propaganda. Ich meine ja, auch wenn der Artikel nicht beinhaltet, dass es ein „Volksaufstand“ gegen den Sozialismus gewesen sein soll. Die Kennzeichnung als „Volksaufstand“ entspricht auch nicht der Qualifizierung des Programms der MLPD und der Analyse in der Broschüre „DDR-aktuell“ Nr. 1. ...

 

Antwort der Redaktion: Die falsche Stichzeile war ursprünglich nicht Bestandteil des Artikels. Sie wurde von der Redaktion eingefügt. Sie ist tatsächlich nicht zutreffend und bedeutet eine Anpassung an die Begriffe in den bürgerlichen Medien. Sie entspricht auch nicht dem Inhalt des Artikels.