Wegen Streumunition

Wegen Streumunition

Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier

Am 10. Juli 2023 erstattete der Bonner Diplom-Mathematiker Wolf Göhring Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier. Der Grund: Der Bundespräsident, so Göhring, habe mutmaßlich gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen. Im Sommerinterview des ZDF, das am 9. Juli ausgestrahlt wurde, hatte Herr Steinmeier nämlich mit Blick auf die Entscheidung Washingtons, Streumunition an die Ukraine zu liefern, erklärt, man könne „in der gegenwärtigen Situation den USA nicht in den Arm fallen”.

"Telepolis" dokumentierte die Strafanzeige in voller Länge; "Rote Fahne News" bringt Auszüge.

 

"Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier wegen eines vermuteten Verstoßes gegen § 20a (Strafvorschriften gegen Antipersonenminen und Streumunition), Abs. 1, Nummer 3 in Verbindung mit Nummer 1 Kriegswaffenkontrollgesetz.

 

Hiernach gilt:

(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. entgegen § 18a Antipersonenminen oder Streumunition einsetzt, entwickelt, herstellt, mit ihnen Handel treibt, von einem anderen erwirbt oder einem anderen überläßt, einführt, ausführt, durch das Bundesgebiet durchführt oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet verbringt oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie ausübt, insbesondere sie transportiert, lagert oder zurückbehält,

2. einen anderen zu einer in Nummer 1 bezeichneten Handlung verleitet oder

3. eine in Nummer 1 bezeichnete Handlung fördert.

 

Dr. Steinmeier hat im breit veröffentlichten "Sommerinterview des ZDF" am 9. Juli 2023 im Hinblick auf die US-Entscheidung, Streumunition an die Ukraine zu liefern, erklärt, man könne "in der gegenwärtigen Situation den USA nicht in den Arm fallen".

 

Mit dieser Bemerkung hat er meiner Meinung nach die "Durchführung von Streumunition durch das Bundesgebiet", nämlich den Transport von US-Streumunition, gefördert.

 

Mit seiner Bemerkung werden aus meiner Sicht Amtsträger beim Zoll, bei der Polizei und im Rechtswesen, die für die Einhaltung der Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes aus § 18a und § 20a zu sorgen haben, dazu aufgerufen, die USA ungehindert gewähren zu lassen, also auch nicht nachzufragen und wegzuschauen, wenn sie illegal Streumunition für die Ukraine durch das Bundesgebiet (nach Polen und dann zur Ukraine) transportieren oder transportieren wollen.

 

Dieser Transportweg ist keine bloße Mutmaßung. Deutschland hat in mehreren Manövern, z.B. bei Defender 2020 und zuletzt in besonderem Maße bei Defender 2023 gezeigt, dass es in jeder Hinsicht als Transitland für Waffentransporte geeignet ist.

 

Es sind zahlreiche weitere europäische Staaten der Konvention gegen Streumunition beigetreten. Mit den Unterzeichnerstaaten Dänemark, Schweden und Norwegen dürfte die Passage zur Ostsee (und somit nach Polen) rechtlich verwehrt sein, ebenso der Überflug. Im Süden grenzt nur Rumänien als Nicht-Unterzeichnerstaat an die Ukraine. ...

 

Die Strafanzeige ungekürzt auf telepolis