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Tarifkampf im Einzel- und Großhandel: „Streiks ausweiten“ - das ist unsere Antwort!
In den Tarifverhandlungen für die rund fünf Millionen Beschäftigten im Handel, die regional geführt werden, lehnen die „Arbeitgeber“-Verbände die Forderungen nach einer Reallohnerhöhung weiter ab.
„Streiks ausweiten“ - das ist unsere Antwort, heißt es deshalb im Tarifinfo 6/2023 von ver.di Bayern. [1]
Danach zeigten rund 4.000 Beschäftigte in 250 Streikaktionen in Bayern, dass sie dazu bereit sind. Bereits vor der 3. Verhandlungsrunde am 12. Juli erklärte die ver.di-Bezirksleitung Bayern zum neuen Angebot des Verbandes: „3 Prozent für 2023 bedeutet bei einer Verkäuferin im Endgehalt eine Erhöhung von 0,52 Euro in der Stunde. Sie (Arbeitgeber) bleiben bei dem schamlosen Angebot von einer Einmalzahlung von 750 Euro. Nach wie vor soll die Einmalzahlung mit betrieblichen Zahlungen verrechnet werden und natürlich würde die Einmalzahlung bei zukünftigen Erhöhungen unter den Tisch fallen. Für sogenannte Krisenbetriebe könnte davon auch noch nach unten abgewichen werden. Auch für 2024 soll es bei einer Erhöhung von 2 Prozent bleiben, was ... den Reallohnverlust im zweiten Jahr noch verschärft.“
Auch das neue Angebot des Verbandes in der 3. Verhandlungsrunde bedeutet Reallohnverluste, so der verdi-Verhandlungsführer im bayerischen Einzelhandel, Hubert Thiermeyer. Wenn die Verhandlungsführerin der Arbeitgeberseite, Melanie Eykmann, die „mangelnde Verhandlungsbereitschaft seitens der Gewerkschaft“ [2] kritisiert, dann hat sie wohl vergessen, dass die Kapitalisten der Arbeiterinnen und Arbeiter ausbeuten. Der Lohn reicht inzwischen kaum mehr dazu, die Arbeitskraft zu erhalten bzw. zu reproduzieren, dass es auch zukünftige Arbeitskräfte gibt!
Die Forderungen von ver.di müssen ohne Abstriche durch den Einsatz der vollen gewerkschaftlichen Kampfkraft durchgesetzt werden. Im Einzelhandel ist es die Erhöhung der Stundenlöhne um 2,50 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Dazu gehört auch der politische Kampf gegen die Angriffe auf das Streikrecht und für die Forderung nach einer Allgemeinverbindlichkeit des Tarifergebnisses für alle Betriebe der Branche.
Siehe auch: ver.di weist Angriffe von Handelsverbänden auf das Streikrecht zurück