Pressemitteilung des ZK der MLPD

Pressemitteilung des ZK der MLPD

Gericht beendet Posse um Bußgeld zu 40 Jahre MLPD

Das Zentralkomitee der MLPD teilt mit:

Pressemitteilung

Heute, 12. Juli, fand vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen das Verfahren gegen ein von der Stadt gegen die MLPD verhängtes Bußgeld in Höhe von 1000 Euro statt (Az.: 321 OWi-29 Js 480/23-93/33). Der Parteigeschäftsführer, Klaus Dumberger, und sein Anwalt Peter Klusmann von der Kanzlei Meister & Partner legten zu Beginn den Sachverhalt dar. Es geht um die wahnsinnige Anzahl von 33 Plakaten, die die MLPD doch glatt im Zusammenhang mit ihren 40-Jahr-Feierlichkeiten im Sommer 2022 als Hinweisschilder aufgehängt hatte. Im Zusammenhang mit der Veranstaltung hatte die MLPD alle Anträge - von der Beschallungs- und Ausschankgenehmigung bis zur Straßensperrung - ordnungsgemäß gestellt und alle Auflagen korrekt erfüllt. Es war allerdings im Gewirr der treuherzigen Erfüllung der vielfältigen bürokratischen Auflagen untergegangen, auch das Aufhängen der Hinweisschilder gesondert zu beantragen.

 

Man hätte erwarten können, dass sich die Stadtbürokratie freut, wenn die Leute den Weg zum Ziel finden und möglichst wenig Autos Umwege fahren, und dass sie entsprechend eine unbürokratische Lösung findet. Doch weit gefehlt: Die Hinweisschilder wurden von einem Vertreter des Ordnungsamts zu Beginn der Feierlichkeiten bei einem Ortstermin beanstandet und nach einer unverhältnismäßig kurzen Frist radikal und gebührenpflichtig von der Stadt entfernt. Auf die Strafgebühr folgte als Tüpfelchen auf dem i dann der Bußgeldbescheid.

 

Der Richter erklärte, dass er sich schon beim Studium der Akte gefragt hat, was das Motiv für ein derart unverhältnismäßiges Vorgehen ist. Klaus Dumberger und sein Anwalt machten deutlich, dass es sich um ein antikommunistisch motiviertes Verfahren handelt. Der Richter kommentierte das nicht, warf aber die Frage auf, warum die MLPD vom Vertreter des Ordnungsamts nicht darauf hingewiesen wurde, dass der Antrag unmittelbar vor Ort hätte nachgereicht werden können, weil er auf jeden Fall genehmigt worden wäre. Für ihn sehe es so aus, dass hier nach Möglichkeiten zur Schädigung der MLPD gesucht wurde. Sinngemäß führte er aus, dass es weit verbreitet ist, dass zu Geburtstagsfeiern Hinweisschilder im öffentlichen Raum angebracht werden. Gegenüber der MLPD als zugelassene Partei müsse darüber hinaus das Parteienprivileg gelten. Entsprechend lautete sein Urteil: Einstellung des Verfahrens. Der Bußgeldbescheid und die Höhe sind völlig unverhältnismäßig. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse oder besser gesagt: der Steuerzahler, der für die antikommunistischen Ausfälle der Stadtbürokratie bezahlen muss.

 

Peter Weispfenning, der Pressesprecher der MLPD, kommentiert: „Die Stadtspitze in Gelsenkirchen muss die MLPD politisch nicht mögen. Sie sollte aber einmal innehalten und die antikommunistischen Schikanen einfach einstellen. Das spart dem Steuerzahler Geld, und der Stadt Blamagen vor Gericht. Aufhalten lässt sich die MLPD durch solche rechtswidrigen antikommunistischen Attacken ohnehin nicht. Immerhin fanden 1500 Besucherinnen und Besucher - trotz von der Stadt abgehängter Schilder - ihr Ziel“

 

Anmerkung der Rote Fahne Redaktion: Die Anwaltskosten der MLPD werden nicht übernommen. Sie bittet aus diesem Grund die Leserinnen und Leser um Spenden für den Rechtshilfefonds der Partei. Hier gibt es alle Infos zum Rechtshilfefonds, die Bankdaten für die Überweisung und den Flyer als pdf-Datei!