Pressemitteilung der Roten Hilfe
DHKP-C-Prozess: Senat lässt Gericht räumen
Der vierte Tag der Hauptverhandlung im aktuellen DHKP-C-Verfahren vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) endete mit der polizeilichen Räumung des Gerichtssaales durch den Vorsitzenden Richter Bachler.
Dies wurde mit der Verlesung einer politischen Erklärung durch die Prozessbeobachterin Eda Deniz Haydaroğlu begründet, die sich zu diesem Zeitpunkt seit 117 Tagen im Hungerstreik befand. Die Verhandlung wurde daraufhin unterbrochen.
Die 22-jährige Aktivistin bezeichnete in ihrer Erklärung das Verfahren als politischen Prozess und den Paragrafen 129b als Deckmantel für Willkür und Angriff auf demokratische Rechte. Sie forderte einen fairen Prozess, der mit der Einstellung des Verfahrens gegen Özgül Emre, Ihsan Cibelik und Serkan Küpeli enden müsse.
Den drei linken Aktivistinnen bzw. Aktivisten wird vorgeworfen, das sogenannte Deutschland-Komitee der DHKP-C gebildet zu haben und daher Mitglieder einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach Paragraf 129b zu sein.
Auch die Verteidigung forderte die Einstellung des Verfahrens, da der türkische Staat aufgrund von Massenverhaftungen und dem Führen von Angriffskriegen kein Schutzobjekt der BRD sein könne.
„Es ist schon erstaunlich, wie viel Angst der Staatsschutzsenat vor einer kurzen politischen Erklärung hat, dass er deshalb den Gerichtssaal räumen lässt“, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.
„Es ist darüber hinaus der Versuch, die Prozessbeobachterinnen und Prozessbeobachter einzuschüchtern. Bereits bei den Terminen zuvor, war erfolglos versucht worden, das Rufen von antifaschistischen Slogans und das Singen von Lieder der populären linken Band Grup Yorum zu unterbinden. Die Rote Hilfe e. V. schließt sich der Forderung nach der sofortigen Freilassung der Angeklagten und der Einstellung des Verfahrens an. Darüber hinaus muss aufgearbeitet werden, welche Rolle der V-Mann-Einsatz bei der Konstruktion der Anklage gespielt hat und warum die Bundesanwaltschaft der Verteidigung bisher konsequenzenlos die Akteneinsicht in die entsprechenden Dokumente verweigert.“